Wie funktioniert ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund?
Die Sozialversicherungspflicht scheint in Deutschland auf den ersten Blick recht einfach und eindeutig geregelt zu sein: Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, Selbstständige sozialversicherungsfrei . Diese Einteilung mag als Faustregel in etwa zutreffen. Wie so oft gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen und Grenzfälle, in denen eine klare Zuordnung des Sozialversicherungsstatus nicht so einfach möglich ist. Einige Selbstständige unterliegen per Gesetz teilweise oder vollständig der Sozialversicherungspflicht. Bestimmte angestellte Arbeitnehmer können sozialversicherungsfrei sein. Eine verbindliche Klärung für alle Bereiche der Sozialversicherung übernimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Statusfeststellungsverfahren
Eine Klärung des Sozialversicherungsstatus einer Person erfolgt in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann:
- von Amts wegen durchgeführt werden (obligatorisches Verfahren)
- Auf Antrag eines Arbeitgebers, eines Arbeitnehmers oder beider Parteien gemeinsam durchgeführt werden (fakultatives Verfahren)
Ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren erfolgt vor allem immer dann, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis mit einem
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner oder Familienangehörigen
zur Sozialversicherung anmeldet.
Das fakultative Verfahren kann von jeder Person mit berechtigten Zweifeln am aktuellen Sozialversicherungsstatus beantragt werden. Dazu muss der Antragsteller im Antragsformular umfassende Angaben zu seinen Beschäftigungsverhältnissen machen und das Formular zusammen mit entsprechenden Belegen wie Arbeitsverträgen, Gesellschafterverträgen etc. einreichen. Anschließend erfolgt eine Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus und der Antragsteller erhält einen Bescheid mit dem ermittelten Sozialversicherungsstatus. Bestehen Zweifel des Antragstellers an dem Ergebnis, kann er Widerspruch einlegen und der Status wird erneut geprüft. Können die Zweifel auch dabei nicht ausgeräumt werden, kann der Antragsteller Rechtsmittel einlegen. Der Fall wird dann vor einem Sozialgericht geklärt.
Beratung angebracht
Soll mit dem Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein bestimmter Sozialversicherungsstatus erreicht werden, zum Beispiel Sozialversicherungsfreiheit, empfiehlt es sich auf jeden Fall vor und während der Antragstellung eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich Verfahrensfehler und letztlich auch langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.