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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Gesellschafter-Geschäftsführer


Clearingstelle.de | Antrag Statusfeststellung Gesellschafter-GeschäftsführerObwohl bei Gesellschafter-Geschäftsführern eine automatische Überprüfung der Sozialversicherungspflicht stattfindet, ist es in einigen Fällen notwendig, dass durch einen Antrag Statusfeststellung Gesellschafter-Geschäftsführer ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis bereits vor der Einführung der obligatorischen Statusfeststellung begründet und seit dem noch keine verbindliche Prüfung des Sozialversicherungsstatus stattgefunden hat

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Wann ist Antrag auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer notwendig?

Die obligatorische Statusfeststellung wurde für Gesellschafter-Geschäftsführer zum 01. Januar 2005 eingeführt. Später wurde sie zum 01. Januar 2008 auch auf mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge und Ehe- oder Lebenspartner erweitert. Die automatische Statusfeststellung wurde jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für neue Arbeitsverhältnisse ab dem Zeitpunkt der Einführung durchgeführt. Aus diesem Grund ist ein Antrag auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer mit älteren Arbeitsverträgen notwendig, wenn sie eine Statusfeststellung durchführen lassen möchten.

Ein Antrag auf Statusfeststellung ist für Gesellschafter-Geschäftsführer in jedem Fall empfehlenswert, wenn ihr Sozialversicherungsstatus noch nicht verbindlich ermittelt wurde. Zahlen die Betroffenen nämlich in der Annahme eines falschen Sozialversicherungsstatus Sozialversicherungsbeiträge oder auch nicht, kann dies zur Folge haben, dass:

  • die Betroffenen trotz Beitragszahlungen keinen Anspruch auf Leistungen haben, wenn keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat
  • die Sozialversicherungsträger von den Betroffenen für viele Jahre die Beiträge nachfordern, wenn diese nicht gezahlt wurden, obwohl Sozialversicherungspflicht bestanden hat

Vorteile durch Antrag auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit einem Antrag auf Statusfeststellung können Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur Rechtssicherheit bezüglich ihrer Leistungsansprüche und Beitragspflichten erlangen. Wird nämlich durch den Antrag auf Statusfeststellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, kann dieser in eine private Altersvorsorge und Krankenversicherung wechseln. Für viele Betroffene ist dies deutlich effektiver als die gesetzlichen Sozialversicherungen. Darüber hinaus können im Falle einer Sozialversicherungsfreiheit häufig auch in der Vergangenheit gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von den Versicherungsträgern zurückgefordert werden.

Für einen Antrag auf Statusfeststellung müssen Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung umfangreiche Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen. Dazu steht ihnen das Formular „Antrag zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ (Kurzbezeichnung: V027) zur Verfügung.


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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.