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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Deutsche Rentenversicherung


Clearingstelle.de | Antrag Statusfeststellung Deutsche RentenversicherungSeit dem 01. Juni 2010 ist für einen Antrag Statusfeststellung Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Genauer gesagt, ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Sie nimmt nach einer Antragstellung eine Überprüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus des Antragstellers vor. Eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist vor allem für Personen sinnvoll, deren Sozialversicherungsstatus nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. In der Praxis betrifft dies vor allem Personen, bei denen gleichermaßen Angestellten- und Unternehmereigenschaften vorliegen.

Das sind zum Beispiel:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge oder Ehe- und Lebenspartner des Arbeitgebers
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Gesellschafter

Überprüfung ohne Antrag auf Statusfeststellung durch Deutsche Rentenversicherung

Allerdings müssen nicht alle diese Personen selber einen Antrag auf Statusfeststellung bei  Deutsche Rentenversicherung Bund stellen. Neben einem fakultativen Anfrageverfahren, das auf einen Antrag auf Statusfeststellung die Deutsche Rentenversicherung Bund durchführt, wird die sozialversicherungsrechtliche Überprüfung in einigen Fällen auch automatisch durchgeführt.

Das ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen, Ehe- oder Lebenspartnern und Abkömmlingen eines Arbeitgebers der Fall. In ihrem Fall führt ohne Antrag Statusfeststellung die Deutsche Rentenversicherung Bund eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch. Das geschieht anhand eines Fragebogens, den der Arbeitgeber erhält, sobald er ein neues Arbeitsverhältnis mit einer der betreffenden Personen zur Sozialversicherung anmeldet.


Wozu Antrag auf Statusfeststellung durch Deutsche Rentenversicherung stellen?

Alle anderen Personen müssen einen Antrag auf Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung stellen, wenn sie ihren Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen möchten. Das sollten sie im eigenen Interesse möglichst schon bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses tun. Auf diese Weise schaffen sie von Anfang an Klarheit über den Sozialversicherungsstatus und damit vor allem auch Klarheit über:

  • Beitragspflichten
  • Leistungsansprüche
  • Möglichkeiten zur privaten Absicherung und Altersvorsorge

Einen Antrag auf Statusfeststellung Deutsche Rentenversicherung sollten außerdem auch alle Personen durchführen lassen, die zwar im Grunde der obligatorischen sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung unterliegen, deren Arbeitsverhältnis aber schon vor der Einführung dieser Überprüfung bestanden hat. Für Gesellschafter-Geschäftsführer betrifft die Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. Januar 2005 und für mitarbeitende Familienangehörige Arbeitsverhältnis, die vor dem 01. Januar 2008 geschlossen wurden.


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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.