Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Rentenversicherung
Wer seinen Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen möchte, muss sich dazu einen Antrag Statusfeststellung Rentenversicherung stellen. Die zuständige Stelle ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie hat im Sommer 2010 ihren Dienst aufgenommen und ist seitdem die einzige zuständige Stelle zur Überprüfung und Festlegung der Sozialversicherungspflicht in Zweifelsfällen. Der im Verfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelte Sozialversicherungsstatus gilt auch gegenüber allen anderen Sozialversicherungsträgern.
Wer ist betroffen?
Um einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Rentenversicherung zu stellen, gibt es gemäß § 7a SGB IV zwei Möglichkeiten. Entweder findet das Verfahren automatisch statt (obligatorisches Statusfeststellungsverfahren) oder es muss vom Betroffenen beantragt werden (Anfrageverfahren oder auch fakultatives Statusfeststellungsverfahren). Ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren wird automatisch eingeleitet, sobald ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einem:
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- mitarbeitenden Familienangehörigen, Abkömmling oder Ehe-/Lebenspartner
zur Sozialversicherung anmeldet.
Einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Rentenversicherung müssen alle stellen, deren Status nicht automatisch ermittelt wird. Das sind neben:
- Vorständen von Aktiengesellschaften
- Einigen Selbstständigen
- Geschäftsführern
- Gesellschaftern
auch einige Personen, die eigentliche der obligatorischen Statusüberprüfung unterliegen. Nämlich dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis bereits vor Einführung der automatischen Überprüfung bestanden hat. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sind das Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. Januar 2005 begründet wurden. Bei mitarbeitenden Familienangehörigen, Abkömmlingen und Ehe-/Lebenspartnern Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. Januar 2008 gegründet wurden.
Antrag auf Statusfeststellung bei Rentenversicherung stellen
Um einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Rentenversicherung zu stellen, müssen die Antragsteller das Formular V027 ausfüllen. Es fragt detaillierte Informationen zum Arbeitsverhältnis ab und dient der Clearingstelle zur Ermittlung des Sozialversicherungsstatus. Der Antrag zur Statusfeststellung der Rentenversicherung kann sowohl vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder auch beiden gemeinsam gestellt werden.
Ein Antrag auf Statusfeststellung der Rentenversicherung verschafft den Antragstellern im Fall der Sozialversicherungspflicht Klarheit über Beitragspflichten und Rechtssicherheit bei Leistungsansprüchen. Im Fall der Sozialversicherungsfreiheit besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, sich deutlich effektiver privat abzusichern.
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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.