• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Antrag an die Clearingstelle der Rentenversicherung


Clearingstelle.de | Antrag RentenversicherungSollten Zweifel hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigten bestehen, so ist es ratsam, zunächst einmal unsere kostenfreie Servicenummer anzurufen, um die grundlegenden Kriterien von unserem Team aus Rentenberatern und Rechtsanwälten unverbindlich überprüfen zu lassen. Entscheiden sich der Arbeitgeber und/oder der Mitarbeiter daraufhin, ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen, so muss ein entsprechender Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Die Antragstellung muss in jedem Fall auf dem Schriftweg erfolgen. Das Formular mit der Nummer V027 finden Sie zum Download hier: V027

Der überwiegende Teil des Antrags besteht aus einem umfangreichen Fragenkatalog, der die Art der Mitarbeit im Unternehmen sowie die vergangenen und gegenwärtigen Beziehungen zu den verschiedenen Sozialversicherungsträgern betrifft. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter müssen hierzu Angaben machen. Beizufügen sind dem Formular verschiedene weitere Schriftstücke, so zum Beispiel eine Beschreibung des Auftragsverhältnisses sowie Kopien vom Arbeitsvertrag und vom Gesellschaftsvertrag. Am Ende müssen sowohl der Arbeitgeber, hier genannt Auftraggeber, als auch der Beschäftigte (hier: Auftragnehmer) angeben, ob sie die Feststellung einer versicherungspflichtigen oder einer versicherungsfreien Beschäftigung beantragen. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird dem Antragsteller in der Regel innerhalb von vier Wochen mitgeteilt.


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Die Kanzlei von CLEARINGSTELLE.DE berät Sie unverbindlich zu den Themen Sozialversicherungspflicht, Statusfeststellung, Rückerstattung fälschlich gezahlter Sozialversicherungs-Beiträge und mehr. Als Team gerichtlich zugelassener Rentenberater vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.