Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung DRV
Mit einem Antrag Statusfeststellung DRV (Deutsche Rentenversicherung) beauftragt der Antragsteller die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses. Der Antrag zur Statusfeststellung DRV kann dabei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gestellt werden.
Antrag auf Statusfeststellung bei DRV stellen
Um einen Antrag zur Statusfeststellung der DRV zu stellen, ist es in jedem Fall notwendig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer im „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ (Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung) umfangreiche Angaben zum betreffenden Arbeitsverhältnis machen. Eine weitere wichtige Angabe im Antrag zur Statusfeststellung der DRV ist die Angabe, ob das Vorliegen von Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit überprüft werden soll.
Nachdem der Antrag zur Statusfeststellung der DRV übermittelt wurde, prüft diese, ob im Falle des fraglichen Arbeitsverhältnisses der angegebene Sozialversicherungsstatus vorliegt oder nicht. Diese Bearbeitung dauert im Normalfall etwa einen Monat. Sozialversicherungsfreiheit liegt in der Regel vor, wenn das Arbeitsverhältnis des Antragstellers folgende Kriterien erfüllt:
- es besteht keine Weisungsbindung
- es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
- Das Arbeitsentgelt ist abhängig vom Unternehmensgewinn
- Über Arbeitszeit, -ort, -umfang und -art kann der Arbeitnehmer selbst frei bestimmen
- Der Arbeitnehmer trägt unternehmerisches Risiko
- Der Arbeitnehmer kann das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen vertreten
Weitere Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit können zum Beispiel auch Gesellschafteranteile und unternehmerisches Mitbestimmungsrecht sein.
Vorteile Sozialversicherungsfreiheit
Wird die Sozialversicherungsfreiheit bei einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung bestätigt, kann der Antragsteller in eine private Absicherung und Vorsorge wechseln. Bei den meisten Betroffenen ist dies deutlich vorteilhafter als eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von den Sozialversicherungen zurückerstattet werden.
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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.