• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Geschäftsführer

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Antrag Statusfeststellung GeschäftsführerSehr häufig ist es möglich, dass sich durch einen Antrag Statusfeststellung Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen können. Das liegt daran, dass sehr viele Geschäftsführer entscheidende Kriterien erfüllen, aufgrund derer ihre Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als Selbstständigkeit eingestuft werden kann.


Antrag auf Statusfeststellung für Geschäftsführer erfolgt per Formular

Gemäß § 7a SGB IV hat jede Person, deren Sozialversicherungsstatus zweifelhaft ist, das Recht, ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen zu lassen. Dazu ist es nötig, dass ein Antrag zur Statusfeststellung vom Geschäftsführer oder einer anderen betroffenen Person bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht wird. Alternativ kann der Antrag zur Statusfeststellung vom Geschäftsführer gemeinsam mit seinem Arbeitgeber oder auch vom Arbeitgeber alleine gestellt werden. Unabhängig davon, wer das Statusfeststellungsverfahren beantragt, müssen in jedem Fall sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer genaue Angaben zu dem fraglichen Arbeitsverhältnis machen. Für die notwendigen Angaben steht der „Antrag zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ oder kürzer das Formular V027 zur Verfügung.

Anhand der Angaben im Antrag zur Statusfeststellung wird der Geschäftsführer als sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig eingestuft. Die folgenden Punkte werden dabei in der Regel als Kriterien oder Indizien für eine Sozialversicherungsfreiheit angesehen:

  • Der Geschäftsführer ist nicht weisungsgebunden
  • Er kann alleine das Unternehmen nach außen rechtlich vertreten
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Das Gehalt ist abhängig vom Unternehmensgewinn
  • Über Arbeitszeit, -ort, -umfang und -art kann der Geschäftsführer frei entscheiden
  • Der Geschäftsführer trägt unternehmerisches Risiko

Weiteren Einfluss auf die Entscheidung über die Sozialversicherungsfreiheit können auch  individuelle Faktoren haben wie zum Beispiel weitere Arbeitsverhältnisse oder selbstständige Tätigkeiten. Aus diesem Grund ist ein Statusfeststellungsverfahren immer auch eine Einzelfallprüfung.


Antrag auf Statusfeststellung für Geschäftsführer endet mit Bescheid

Sobald die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den Antrag zur Statusfeststellung für den Geschäftsführer bearbeitet hat, erhält der Antragsteller einen Bescheid über den ermittelten Sozialversicherungsstatus. Im Fall der Sozialversicherungsfreiheit ist dann in der Regel ein Wechsel in die private Vorsorge und Absicherung möglich. In vielen Fällen ist es auch möglich, in der Vergangenheit gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von den Sozialversicherungsträgern zurückzufordern.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.