Clearingstelle.de
Wir beraten und vertreten Sie in allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
Als unabhängiger, privater Anbieter vertritt die Kanzlei Clearingstelle.de1) Sie bei der formalisierten Prüfung des Sozialversicherungsstatus durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), auch „Statusfeststellungsverfahren“ genannt. Ebenfalls können wir Sie zu allen anderen sozialversicherungsrechtlichen Themen beraten und Ihnen hier helfen, Ihren gewünschten Sozialversicherungs-Status, also Sozialversicherungs-pflichtig oder Sozialversicherungs-befreit zu erlangen.
Beratung zur Statusfeststellung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Klarheit über den eigenen Sozialversicherungsstatus zu erhalten, ist für jeden Unternehmer und Selbstständigen eine sinnvolle Maßnahme, die leider häufig aufgrund der Komplexität dieses Themas und aufgrund des langwierigen Anfrageverfahrens bei der deutschen Rentenversicherung unterlassen wird. Oft sind sich Unternehmer und Selbstständige auch gar nicht darüber bewusst, dass es ein solches Anfrageverfahren gibt und hier Handlungsbedarf besteht.
Die Kanzlei Clearingstelle.de ist ein privater Anbieter, der Sie mit einem Team aus gerichtlich zugelassenen Rentenberatern zu dieser Thematik berät, Handlungsempfehlungen ausspricht und, falls nötig, Ihre Interessen geltend macht. Wir beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und vertreten Sie in allen anderen sozialversicherungsrechtlichen Anliegen gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Was ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund?
Seit dem 1. Juni 2010 ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung neben der Statusfeststellung für Abkömmlinge auch für die Statusfeststellung für beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner des Arbeitgebers und Gesellschafter-Geschäftsführer zuständig.
Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit), so gibt es nach § 7 a Abs. 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem Anfrageverfahren eine Statusprüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) – ehemals BfA – zu beantragen.
Für das Statusfestellungsverfahren bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung Bund sind sowohl Auftraggeber (Arbeitgeber) als auch Auftragnehmer (Arbeitnehmer) antragsberechtigt. Falls der Antrag nicht ohnehin gemeinsam gestellt wird, befragt die DRV den vom Antragsteller genannten Geschäftspartner über den Charakter des Auftrags.
Ein Statusfeststellungsverfahren kann entweder auf Antrag oder unter engen Voraussetzungen von Amts wegen eingeleitet werden. In beiden Fällen können wir Sie unterstützen.
Von Amts wegen wird ein Statusverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeleitet, wenn:
- ein Arbeitgeber seinen Ehegatten, Lebenspartner oder einen Abkömmling zur Sozialversicherung anmeldet oder
- eine GmbH einen Geschäftsführer zur Sozialversicherung anmeldet, der auch Gesellschafter der GmbH ist.
Ist durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Bescheid über den Status ergangen, wonach eine Beschäftigung vorliegt, kann hiergegen zunächst Widerspruch und – sollte dieser erfolglos bleiben – anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Beide Rechtsbehelfe haben aufschiebende Wirkung. Dies gilt im Übrigen auch für Statusentscheidungen der Krankenkassen im Rahmen von § 28 h Abs. 2 SGB IV und der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28 p Abs. 1 SGB IV. Dementsprechend werden vom Auftraggeber (Arbeitgeber) zunächst keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge angefordert und sind von ihm auch keine Meldungen zu erstatten. Sollten Sie einen Bescheid über Ihren Status erhalten haben und diesem widersprechen wollen, so können wir Sie zu diesem Anliegen beraten und uns für Ihre Rechte einsetzen.
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Die Kanzlei von CLEARINGSTELLE.DE berät Sie unverbindlich zu den Themen Sozialversicherungspflicht, Statusfeststellung, Rückerstattung fälschlich gezahlter Sozialversicherungs-Beiträge und mehr. Als Team gerichtlich zugelassener Rentenberater vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.