• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Clearingstelle | Prüfung Sozialversicherungsstatus


Clearingstelle.de | Prüfung SozialversicherungsstatusDas Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige verbindlich festzustellen. Des Weiteren wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (familienhafte Mithilfe im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Ebenso wird die Clearingstelle die Prüfung des Sozialversicherungsstatus vornehmen. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Prüfung des Sozialversicherungsstatus ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Es wird zwischen dem so genannten optionalen Anfrageverfahren und dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren unterschieden.
Das Anfrageverfahren ist in § 7a SGB IV geregelt.


Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus

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1) Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.