• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Wer sollte Sozialversicherungsstatus in eigenem Interesse prüfen lassen?

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherungsstatus prüfenDer Sozialversicherungsstatus ist bei den meisten Menschen eindeutig. Insbesondere Arbeitnehmer unterliegen für gewöhnlich der Sozialversicherungspflicht. Sie müssen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Renten-, Arbeitslosen und Unfallversicherung zahlen. Die Zahlungen übernimmt der Arbeitgeber, der die fälligen Beiträge zusammen mit der Lohnsteuer vom Gehalt abzieht und abführt. Aber nicht bei allen Menschen ist der Sozialversicherungsstatus eindeutig geklärt.

Das kann jedoch zu ernsthaften Problemen führen. Für Klarheit sorgt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Wer aber sollte seinen Status verbindlich prüfen und festlegen lassen?


Bei wem treten Probleme auf?

Anders als bei den meisten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern gibt es auch Personengruppen, deren Sozialversicherungsstatus keineswegs so klar und eindeutig ist. Das gilt zum Beispiel für:

  • Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitenden Lebens- und Ehepartner
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • etc.

Selbst vermeintlich immer sozialversicherungsfreie Selbstständige können der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das hängt insbesondere ab von:

  1. Der Berufsgruppe (z. B. Handwerker, Künstler, Schriftsteller, Landwirte oder Hebammen unterliegen vollständig oder teilweise der Sozialversicherungspflicht)
  2. Der genauen Art der Auftragsverhältnisse (Wer überwiegend oder ausschließlich nur für einen Auftraggeber tätig ist und selber keine Mitarbeiter beschäftigt, kann der Sozialversicherungspflicht unterliegen)

Probleme durch ungeklärten Sozialversicherungsstatus

Ist der Sozialversicherungsstatus ungeklärt, bzw. nimmt eine Person einen unzutreffenden Status an, kann das fatale Konsequenzen haben. Je nach Situation kann es zu erheblichen Beitragsnachforderungen durch die Sozialversicherungsträger kommen. Andererseits kann es auch dazu kommen, dass einem Betroffenen Sozialversicherungsleistungen im Bedarfsall verweigert werden, weil sich herausstellt, dass er tatsächlich gar nicht sozialversicherungspflichtig ist. Damit besteht auch kein Anspruch auf Leistungen. Dass Beiträge gezahlt wurden, bedingt noch keinen Leistungsanspruch.


Clearingstelle sorgt für Klarheit

In Zweifelsfällen sollten Betroffene im eigenen Interesse ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen und festlegen lassen. Möglich ist das in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Ein solches Verfahren führt auf Antrag die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Der ermittelte Status gilt für alle Zweige der Sozialversicherung.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.