• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit bei Studentenjobs

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Clearingstelle.de | Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit bei StudentenjobsStudierende verfügen in der Regel über ein äußerst knappes Budget. Viele nutzen daher die Möglichkeit, mit Studentenjobs ihre Finanzen aufzubessern. Immer häufiger verlangen die Job-Anbieter, dass dabei die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit oder auf Gewerbeschein ausgeübt wird. Für die betroffenen Studierenden häufig eine heikle Angelegenheit. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich mit einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Klarheit verschaffen.


Ziel: Sozialabgaben sparen

Es ist eine Praxis, die sich immer mehr durchsetzt: Die Anbieter von Studentenjobs, etwa im Promotion-Bereich, machen zur Bedingung, dass der Arbeitnehmer ein Gewerbe anmeldet und die Tätigkeit dann auf Rechnung ausübt. Das stellt zuerst einmal für die Studierenden keine große Schwierigkeit dar. Ein Gewerbe ist schnell angemeldet und eine einfache Rechnung ebenfalls schnell geschrieben. Auf ihren Verdienst hat es außerdem auch keine Auswirkung. Wirklich profitieren tut vor allem der Arbeit-, bzw. nun der Auftraggeber. Er spart nämlich auf diese Weise die Sozialabgaben. Die muss er an Selbstständige nicht zahlen.


Häufig liegt Scheinselbstständigkeit vor

Diese Praxis kann jedoch schnell zu Problemen führen. Weil es sich bei den Studierenden um keine „echten“ Selbstständigen handelt, liegt häufig Scheinselbstständigkeit vor. Die ist zum Beispiel gegeben, wenn der vermeintlich Selbstständige ausschließlich oder überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig ist. Sofern der Studierende also nicht mehrere Jobs dieser Art ausübt, ist dieses Kriterium in der Regel erfüllt. Weitere wichtige Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit sind außerdem:

  • Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden
  • Der Auftragnehmer kann nicht frei über Arbeitsort und -zeiten entscheiden

Clearingstelle verschafft Klarheit

Studierende, die ein solches Jobangebot erhalten, sollten in jedem Fall genau prüfen lassen, um welche Form der Beschäftigung es sich tatsächlich handelt. Möglich ist dies in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Sie prüft im Rahmen eines solchen Verfahrens nach § 7a SGB IV, ob im Einzelfall sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung vorliegt oder tatsächlich die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie selbstständige Tätigkeit gegeben sind. Eine entsprechende Prüfung ist auf Antrag möglich.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.