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Urteil: Selbstständige Physiotherapeutin unterliegt Sozialversicherungspflicht


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherungspflicht bei PhysiotherapeutenAnders als landläufig angenommen, sind Selbstständige nicht immer automatisch sozialversicherungsfrei. Das musste auch eine selbstständige Physiotherapeutin aus Bremen feststellen. Sie hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Einstufung als sozialversicherungspflichtig geklagt. Das Gericht wies die Klage zurück und gab damit letztlich der Deutschen Rentenversicherung Bund recht.


Sozialversicherungspflicht bei Selbstständigkeit

Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die per Gesetz der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch, wenn sie in einer Selbstständigkeit ausgeübt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Landwirte
  • Handwerker
  • Hebammen
  • Künstler, Publizisten und Schriftsteller

Eine weitere Gruppe, die das Gesetz als besonders schutzwürdig erachtet und die deshalb der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sind Pflegepersonen etwa in der Kranken- oder Kinderpflege. Dieser Gruppe hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund bereits 2005 eine Frau zugeordnet, die als Physiotherapeutin und Krankengymnastin bereits seit 1983 freiberuflich tätig war. Durch diese Einordnung hätte die Frau der Sozialversicherungspflicht unterlegen. Aus diesem Grund hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Versuche, gegen diese Einordnung gerichtlich vorzugehen, waren schließlich gescheitert.


Bundesverfassungsgericht bestätigt weite Auslegung des Rechts

Das Bundesverfassungsgericht schließlich bestätigte die Einordnung der Freiberuflerin in die Gruppe der Pflegepersonen in der Krankenpflege. Damit erklärte das Gericht auch die Einstufung der Frau als sozialversicherungspflichtig als zulässig. Es begründete sein Urteil damit, dass das Bundessozialgericht den Bereich der Krankenpflege weit gefasst habe. Diese Auslegung des Gesetzes erachteten die Richter als durchaus zulässig.


Selbstständige sollten Sozialversicherungsstatus prüfen lassen

Sozialversicherungspflicht bei Selbstständigen ist weitaus häufiger der Fall, als angenommen. Selbstständige sollten daher im eigenen Interesse ihren Sozialversicherungsstatus so frühzeitig wie möglich verbindlich prüfen und festlegen lassen. Insbesondere für Existenzgründer können Beitragsnachforderungen ein schnelles Ende der Selbstständigkeit bedeuten.

Eine verbindliche Prüfung des Sozialversicherungsstatus im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV können Personen mit Zweifeln an ihrem Sozialversicherungsstatus beantragen. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft in dem Verfahren den Sozialversicherungsstatus einer Person individuell und legt ihn verbindlich fest.

 


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.