• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Überschüsse in der Sozialversicherung auch 2015 gesunken

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherung-2015Die Überschüsse in der deutschen Sozialversicherung sind auch im vergangenen Jahr 2015 erneut gesunken. Auf 1,2 Milliarden Euro, um exakt zu sein. Was sich zunächst positiv anhört, ist jedoch eine negative Entwicklung, die sich seit Jahren fortsetzt. Im Vorjahr hatte der Überschuss noch bei drei Milliarden Euro gelegen.


Steigende Ausgaben als Ursache für Defizite

Den größten Verlust verzeichnet die deutsche Rentenversicherung. Nach einem Überschuss von 3,3 Milliarden Euro im Vorjahr wies die Rentenversicherung 2015 ein Defizit von 1,9 Milliarden auf – Trotz gestiegener Einnahmen. Noch stärker als die Einnahmen stiegen nämlich auch die Ausgaben. Die gleiche Entwicklung verzeichneten auch die gesetzlichen Krankenkassen. Hier stieg das Defizit auf 3,1 Milliarden Euro.

Als Ursache für das Defizit der Rentenversicherung gilt insbesondere eine Beitragsentlastung um 0,2 Prozent, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten war. Für die Krankenkassen liegt die Ursache ebenfalls in einer Entlastung der Versicherten durch eine Absenkungen der Zusatzbeiträge. Als Gegenmaßnahme haben in diesem Jahr bereits viele gesetzliche Krankenkassen die Zusatzbeiträge wieder erhöht.


Private Krankenversicherung als Alternative

Gesetzlich Krankenversicherte müssen damit rechnen, dass auch in Zukunft immer wieder die Beiträge erhöht oder alternativ Leistungen gestrichen werden. Eine Alternative kann für viele Versicherte die private Krankenversicherung sein. Zwar kommt es auch hier immer wieder zu Beitragserhöhungen. Im Gegenzug können sich die Versicherten jedoch darauf verlassen, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht gestrichen werden können.


Sozialversicherungsstatus prüfen lassen

Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die Sozialversicherungsfreiheit. Wer prüfen lassen möchte, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann dies im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV tun. Zuständig für das Verfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.