Clearingstelle | Steuerberater in Statusfeststellungsverfahren nicht vetretungsberechtigt
In einem Urteil vom 05.03.2014 hat das Bundessozialgericht die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigt. Es entschied, dass Steuerberater in einem Statusfeststellungsverfahren nicht vertretungsberechtigt sind.
Vertretung im Statusfeststellungsverfahren ist eine Rechtsdienstleistung
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Vertretung in einem Statusfeststellungsverfahren um eine Rechtsdienstleistung handle. Diese dürfen im Grunde ausschließlich von Rechtsanwälten und nur in bestimmten Ausnahmen von anderen Personen erbracht werden. Eine solche Ausnahme liegt zum Beispiel dann vor, wenn sich eine Rechtsdienstleistung aus der eigentlichen Haupttätigkeit als Nebenleistung ableitet. Im Falle der Vertretung eines Mandanten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens sei dies aber nicht gegeben.
Steuerberater hatten in der Vergangenheit immer wieder versucht, genau mit dieser Argumentation die Vertretung für Mandanten zu übernehmen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte dies in vielen Fällen angefochten und in späteren Gerichtsverfahren wiederholt Recht bekommen.
Was bedeutet das Urteil für Antragsteller?
Wer seinen Sozialversicherungsstatus bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV prüfen lassen muss oder möchte, hat dazu zwei Möglichkeiten:
- Den Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren persönlich bei der Clearingstelle stellen
- Sich stattdessen von einem qualifizierten Anwalt vertreten lassen
Gerade bei komplizierten Fällen ist eine Vertretung durch einen Anwalt in jedem Fall empfehlenswert. Das Gleiche gilt, wenn Aussicht auf größere Beitragsrückforderungen besteht. Ein erfahrener Anwalt weiß, worauf es bei der Antragstellung ankommt und hilft, die oft missverständlichen Formulierungen in den Antragsformularen richtig zu verstehen. Auf diese Weise können Schwierigkeiten und häufig auch spätere Gerichtsverfahren bereits frühzeitig vermieden werden. Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit über den zutreffenden Sozialversicherungsstatus, kann ein erfahrene Anwalt ebenfalls weiterhelfen. Spätestens an diesem Punkt würde eine Vertretung durch einen Steuerberater unabhängig von seiner Sachkenntnis nach dem Urteil des BSG unzulässig.
Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.