• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV – wer sollte es nutzen?

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Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IVBeim Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, mit der in Zweifelsfällen der Sozialversicherungsstatus einer betroffenen Person verbindlich geprüft und festgelegt wird. Eine solche Maßnahme bringt Rechtssicherheit und nicht selten auch Rückerstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblichem Umfang. Wer aber sollte ein Statusfeststellungsverfahren nutzen?


Wann ist Statusfeststellungsverfahren notwendig?

Ein Statusfeststellungsverfahren ist im Grunde immer dann notwendig, wenn sich bei einer Person nicht absolut eindeutig feststellen lässt, welchen Sozialversicherungsstatus sie eigentlich innehat. Das ist deshalb sehr wichtig, weil ein falscher Sozialversicherungsstatus erhebliche Probleme mit sich bringen kann. Dazu zählen vor allem:

  • Leistungsverweigerung im Bedarfsfall, wenn keine Sozialversicherungspflicht vorliegt
  • Beitragsnachforderungen, wenn sich herausstellt, dass Sozialversicherungspflicht besteht

Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Sozialversicherungsstatus treten besonders häufig auf bei:

  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Lebens- oder Ehepartnern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • (Fremd-)Geschäftsführern
  • Gesellschaftern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Selbstständigen

Wie Statusfeststellungsverfahren durchführen?

Bei einigen der genannten Personenkreise treten Probleme mit so großer Regelmäßigkeit auf, dass inzwischen automatisch ein Statusfeststellungsverfahren, das sogenannte obligatorische Verfahren, eingeleitet wird. Nämlich immer dann, wenn ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis neu zur Sozialversicherung angemeldet wird. Das betrifft:

  • Mitarbeitenden Familienmitglieder und Lebens- oder Ehepartner
  • Gesellschafter-Geschäftsführer

Alle Personen, bei denen keine automatische Prüfung stattfindet, können von sich aus bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus einen Antrag auf ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren stellen. Zuständig ist dafür die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Sie arbeitet im Auftrag aller Sozialversicherungsträger, die auch alle an das Ergebnis des Verfahrens gebunden sind.

Wer berechtigte Einwände gegen das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens hat, kann dagegen Widerspruch und in einem weiteren Schritt auch Klage vor einem Sozialgericht einlegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.