• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienmitglieder

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienmitglieder - Pärchen in einer Beratung Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus treten bei bestimmten Personengruppen besonders häufig auf. Die klare Bestimmung, ob Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit besteht, lässt sich für die Betroffenen nicht eindeutig ermitteln. Eine Gruppe, die von diesem Problem besonders oft betroffen ist, sind Familienangehörige oder Lebens- und Ehepartner, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten. Für Klarheit sorgt bei Zweifeln ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Warum prüfen lassen?

Eine verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus ist für Betroffene besonders wichtig. Unklarheiten können nämlich immense Probleme zur Folge haben. Möglich sind Leistungsverweigerung der Sozialversicherungsträger oder auch umfangreiche Beitragsnachforderungen. Beide Fälle lassen sich durch ein Statusfeststellungsverfahren vermeiden.


Unklarheiten bei mitarbeitenden Familienangehörigen

Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus treten bei mitarbeitenden Familienangehörigen besonders oft auf, weil sich nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie abhängig beschäftigt sind, oder als Selbstständige am Unternehmen beteiligt sind.


Wie prüfen lassen?

Ein Statusfeststellungsverfahren kann nach § 7a SGB IV jede Person beantragen, die Zweifel am eigenen Sozialversicherungsstatus hat. Wegen der häufigen Unklarheiten wurde für mitarbeitende Familienangehörige sowie Lebens- und Ehepartner eine obligatorische Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus eingeführt. Seit 2008 findet eine individuelle Überprüfung im Rahmen eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens statt, sobald ein Arbeitgeber ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis zur Sozialversicherung anmeldet.

Fand ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren in der Vergangenheit nicht statt, ist der Sozialversicherungsstatus der Betroffenen oft noch ungeklärt. Mit den verbundenen Risiken. In diesem Fall sollte das Verfahren im eigenen Interesse beantragt werden.


Beraten lassen

Im Vorfeld eines Statusfeststellungsverfahren sollten sich Betroffene in jedem Fall professionell beraten lassen. Auf diese Weise lässt sich oft der Sozialversicherungsstatus erreichen, der für die Betroffenen am günstigsten oder gewünscht ist. Auch um Verfahrensfehler von vornherein zu vermeiden, ist eine professionelle Unterstützung angebracht.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.