• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

clearingstelle.de - 030 5 444 56 02

Sozialversicherungsstatus eines LKW-Fahrers – Selbstständig ohne eigenes Fahrzeug?

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Sozialversicherungsstatus eines LKW-Fahrers – Selbstständig ohne eigenes Fahrzeug? - LKW Fahrer Der Markt für Lieferdienste, Paketzusteller und Speditionen ist hart umkämpft. Manch ein Anbieter möchte die Personalkosten senken, indem er Fahrer als freie Mitarbeiter beschäftigt. Nicht selten kommt es dabei zu Problemen mit dem Sozialversicherungsstatus, weil Sozialversicherungsträger die Selbstständigkeit und damit die Sozialversicherungsfreiheit in Frage stellen. So auch in einem aktuellen Fall, in dem die Deutsche Rentenversicherung Bund für einen vermeintlich selbstständigen LKW-Fahrer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 30.000 Euro nachforderte.

Für Klarheit sorgt bei Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Fahrer hatte keinen eigenen LKW

In einem aktuellen Fall hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg über die Sozialversicherungspflicht eines Mannes zu entscheiden. Er war als selbstständiger Fahrer für eine Spedition als freier Mitarbeiter tätig gewesen. Er hatte ein Gewerbe angemeldet und verfügte auch über verschiedene notwendige Qualifikationen und Nachweise, um seine Tätigkeit selbstständig ausüben zu dürfen. Es gab jedoch ein Problem: Der Mann hatte keinen eigenen LKW. Das Gericht hatte also zu klären, ob es sich bei der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich um eine selbstständige oder eine abhängige Beschäftigung handelt.

Das Urteil war eindeutig. Der Mann war in den Augen der Richter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Nutzung eigener Arbeitsmaterialien und -geräte gilt bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus als ein wichtiges Kriterium für Sozialversicherungsfreiheit. Genau dieses Kriterium war jedoch nicht erfüllt. Folglich kamen die Richter zu dem Schluss, das Sozialversicherungspflicht vorliegt. Dass der Fahrer für mehrere Auftraggeber tätig war, hatte keinen Einfluss auf das Urteil.


Sozialversicherungsstatus verbindlich klären

Kommt es wie im vorliegenden Fall zu Zweifeln am aktuellen Sozialversicherungsstatus, hilft ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter. In dem Verfahren erfolgt nach § 7a SGB IV eine individuelle verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus des Betroffenen.

Unklarheiten sollten nach Möglichkeit gar nicht erst aufkommen. Insbesondere bei sozialversicherungsrechtlich uneindeutigen oder schwer zu beurteilenden Beschäftigungsverhältnissen sollte eine Statusklärung möglichst zu Beginn der Tätigkeit erfolgen. Auf diese Weise lassen sich spätere böse Überraschungen von vornherein ausschließen.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.