• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Sozialversicherungspflicht bei Selbstständigkeit?

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherungspflicht bei Selbstständigkeit?Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, hat vieles zu bedenken und zu beachten. Ein Problem, das viele Existenzgründer häufig übersehen, ist die Sozialversicherungspflicht. Der können nämlich auch Selbstständige unterliegen. Kommt es dann zu Beitragsnachforderungen können die der jungen Selbstständigkeit ein jähes Ende setzen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Gründer in Zweifelsfällen ihren Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.


Selbstständig gleich sozialversicherungsfrei?

„Selbstständige sind sozialversicherungsfrei“, lautet die landläufige Meinung zur Sozialversicherungspflicht von Selbstständigen. So weit so falsch, oder besser gesagt so ungenau. In der Tat gilt für Selbstständige in der Regel Sozialversicherungsfreiheit. Sie können also frei wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat absichern möchten. Von dieser Regel gibt es jedoch auch zahlreiche Ausnahmen, in denen auch Selbstständige vollständig oder teilweise der Sozialversicherungspflicht per Gesetz unterliegen. Die Ausnahmen sind so zahlreich, dass Existenzgründer auf jeden Fall genau prüfen sollten, ob sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht.

Sozialversicherungspflicht gilt auch bei Selbstständigkeit per Gesetz für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen insbesondere:

  • Handwerker
  • Landwirte
  • Hebammen
  • Künstler, Publizisten und Schriftsteller

Aber auch unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kann für Existenzgründer Sozialversicherungspflicht eintreten. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn ein Selbstständiger vorwiegend oder sogar ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist und selber keine Mitarbeiter beschäftigt.


Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen

Existenzgründer sollten in Zweifelsfällen grundsätzlich ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen und festlegen lassen. Dazu müssen sie einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Eine Prüfung sollte grundsätzlich so früh wie möglich erfolgen. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass anders als angenommen Sozialversicherungspflicht bestanden hat, fordern die Sozialversicherungsträger Beiträge nach. Dabei kann es sich schnell um Summen handeln, die das Ende der Selbstständigkeit bedeuten können.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.