• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Sicherheit für mitarbeitende Familienangehörige schaffen

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Clearingstelle.de | Sicherheit für mitarbeitende Familienangehörige schaffenDie Mitarbeit von Familienangehörigen in einem Familienunternehmen kann sozialversicherungsrechtlich eine heikle Sache sein. Stellt sich nämlich heraus, dass der bislang angenommene Sozialversicherungsstatus falsch ist, kann das für die Betroffenen gravierende Auswirkungen haben.


Risiken eines falschen Sozialversicherungsstatus

Je nachdem welcher Status bislang fälschlicherweise verwendet wurde, kann es dazu kommen, dass:

  • Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern
  • Sozialversicherungen Leistungen im Bedarfsfall verweigern

Von einem falschen Sozialversicherungsstatus sind mitarbeitende Familienangehörige besonders häufig betroffen, weil bei ihnen eine Einstufung besonders schwierig ist und die Formen der Mitarbeit sehr unterschiedlich ausfallen können. Unterschieden werden drei Formen der Mitarbeit:

  1. Mitunternehmerschaft
  2. Familienhafte Mitarbeit
  3. Abhängige Beschäftigung

Nur die abhängige Beschäftigung ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Wegen der schwierigen Abgrenzung der verschiedenen Arbeitsverhältnisse kommt es bei Betriebsprüfungen immer wieder vor, dass Arbeitsverhältnisse anders eingestuft werden als bislang angenommen.


Schutz vor schweren Konsequenzen

Um sich vor den Folgen einer solchen Änderung zu schützen, sollten bei Arbeitsverhältnissen mit Familienangehörigen:

  1. Deren Rechte und Pflichten sowie die genaue Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden
  2. Zusätzlich mit einem Statusfeststellungsverfahren eine verbindlich Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus vorgenommen werden

Ein Statusfeststellungsverfahren kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden, sofern berechtigte Zweifel an einem bestehenden Sozialversicherungsstatus bestehen. Für mitarbeitende Familienangehörige wird inzwischen ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Das heißt, das neue Beschäftigungsverhältnisse automatisch geprüft werden. Dies gilt allerdings erst seit 2008. Bei älteren Arbeitsverhältnissen fand eine solche automatische Prüfung nicht statt. In diesen Fällen empfiehlt es sich, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.