• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Scheinselbstständigkeit – Vorsicht bei Dienstleistungsportalen


Clearingstelle.de | Scheinselbstständigkeit – Vorsicht bei Dienstleistungsportalen Egal, ob Fensterreinigen oder Haustierbetreuung während des Urlaubs – zahlreiche Dienstleistungen lassen sich immer öfter einfach und unkompliziert über spezielle Dienstleistungsportale buchen.

Häufig ist jedoch die Art der Beschäftigung und der damit verbundene Sozialversicherungsstatus unklar. In solchen Fällen kann ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für Klarheit sorgen.


Sozialversicherungsstatus oft unklar

Dienstleistungsportale sind eine praktische Angelegenheit. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, kann sie auf einem entsprechenden Portal buchen. Solche Portale gibt es für die unterschiedlichsten Dienstleistungen. Besonders häufig sind sie für Reinigungsdienstleistung oder auch für die Haustierbetreuung zu finden. Der Auftraggeber gibt einfach an, welche Dienstleistung er zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum in Anspruch nehmen möchte. Das Portal vermittelt ihm dann je nachdem einen Haustierbetreuer für die Urlaubszeit oder eine Reinigungskraft für eine wöchentliche Reinigung der Wohnung.

Für Auftraggebern, in der Regel Privatpersonen, ist dabei jedoch nicht immer klar, welchen Sozialversicherungsstatus der Dienstleister innehat. Das kann jedoch zu einem Problem werden, wenn sich herausstellt, dass einer der vermittelten Dienstleister sozialversicherungspflichtig ist. Das kann schnell auch auf die einzelnen Auftraggeber zurückfallen, die dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.


Absichern mit einem Statusfeststellungsverfahren

Eine Möglichkeit, den korrekten Sozialversicherungsstatus für ein bestimmtes Beschäftigungsverfahren zu ermitteln, stellt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dar. Es kann grundsätzlich von Auftraggebern wie auch Auftragnehmern bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Die Clearingstelle prüft, welcher Sozialversicherungsstatus für einen Auftragnehmer vorliegt.

Stellt sich dabei heraus, dass tatsächlich Sozialversicherungspflicht besteht, lassen sich die anfallenden Sozialversicherungsabgaben in der Regel einfach und unkompliziert, vor allem aber korrekt im Rahmen eines Minijobs abführen. Gerade, wer regelmäßig Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte ein Statusfeststellungsverfahren nutzen. Auf diese Weise verschaffen sich Auftraggeber die notwendige Rechtssicherheit, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

 


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.