• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Mitarbeitende Familienangehörige: Bei Zweifeln am SV-Status an Clearingstelle wenden

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Mitarbeitende FamilienangehörigeWie kaum eine andere Personengruppe sind mitarbeitende Familienangehörige besonders oft von Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus betroffen. Sie erfüllen häufig Kriterien sowohl für Sozialversicherungsfreiheit wie auch für Sozialversicherungspflicht. Erschwerend kommt hinzu, dass es speziell für Familienangehörige noch eine zusätzliche Sonderform der Mitarbeit gibt. Weil ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus jedoch zu massiven Problemen führen kann, sollten Betroffene sich so früh wie möglich um eine rechtssichere Klärung ihres Sozialversicherungsstatus kümmern. Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Drei Formen der Mitarbeit für Familienangehörige

Für die Mitarbeit von Familienangehörigen in einem Familienunternehmen gibt es anders als bei anderen Personen drei Formen der Mitarbeit:

  1. Selbstständig
  2. Abhängig beschäftigt
  3. Familiäre Mitarbeit

Im Fall der familiären Mitarbeit besteht ebenso wie bei der selbständigen Tätigkeit Sozialversicherungsfreiheit. Diese Sonderform der Beschäftigung zeichnet sich aus durch:

  • Unregelmäßige, gelegentliche Mitarbeit
  • Unübliche Bezahlung (sowohl überdurchschnittlich hoch als auch sehr gering)

Eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung liegt insbesondere immer dann vor, wenn:

  • Der Aufgabenbereich verbindlich geregelt ist
  • Die Person einen eigenen Arbeitsplatz hat
  • Eine regelmäßige Bezahlung erfolgt
  • Weisungsbindung vorliegt
  • Die betreffende Person ihre Arbeitszeiten nicht frei bestimmen kann

Weil nicht immer alle Punkte gleichermaßen erfüllt werden und auch nicht immer klar zu erkennen ist, ob sie überhaupt erfüllt werden, ist oft nahezu unmöglich zu entscheiden, ob Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht.


Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren die obligatorische Prüfung des Sozialversicherungsstatus für mitarbeitende Familienangehörige eingeführt. Das bedeutet, dass eine Überprüfung automatisch bei der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung eingeleitet wird. Soweit die Theorie.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umsetzung, weshalb es regelmäßig vorkommt, dass eine Überprüfung nicht stattfindet. Auch Beschäftigungsverhältnisse, die vor der Einführung der obligatorischen Überprüfung begründet wurden, sind oft noch nicht überprüft.


In Zweifelsfällen selber aktiv werden

Besonders in diesen Fällen und grundsätzlich immer, wenn betroffene Personen Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben, sollten sie von sich aus einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.