• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Mit Statusfeststellungsverfahren von Sozialversicherungspflicht befreien und Beiträge zurückfordern

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Beiträge zurückfordernDie Zahl der Personen mit einem ungewissen Sozialversicherungsstatus ist groß. Viele von ihnen haben realistische Chancen sich mit einem Statusfeststellungsverfahren von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen. In vielen Fällen können sogar Sozialversicherungsbeiträge in großem Umfang zurückgefordert werden.


Ungeklärter Sozialversicherungsstatus ist problematisch

Bei den meisten Menschen ist es eindeutig, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Es gibt aber auch viele Menschen, bei denen sich der Sozialversicherungsstatus nicht auf den ersten Blick klar bestimmen lässt. Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus, bzw. die fälschliche Annahme eines bestimmten Status ist jedoch mit einigen Gefahren verbunden:

  1. So können Betroffenen im Bedarfsfall Leistungen der Sozialversicherungen verweigert werden, dass anders als angenommen gar keine Sozialversicherungspflicht besteht oder bestanden hat. Auch, wenn die Betroffenen jahrelang Sozialversicherungs-Beiträge gezahlt haben.
  2. Umgekehrt kann es zu massiven Beitragsnachforderungen kommen, wenn sich herausstellt, dass eine Person in der falschen Annahme von Sozialversicherungsfreiheit keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat.

Mit Statusfeststellungsverfahren für Klarheit sorgen

Bei Unklarheiten empfiehlt es sich immer, möglichst frühzeitig für Gewissheit und damit auch für Rechtssicherheit zu sorgen. Betroffene können das tun, indem sie bei der Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV stellen. Im Rahmen des Verfahrens prüft die Clearingstelle, welcher Sozialversicherungsstatus tatsächlich vorliegt und legt ihn verbindlich fest.

Wer fälschlicherweise in der Vergangenheit von Sozialversicherungspflicht ausgegangen ist und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat, kann von einer Klärung doppelt profitieren. Stellt sich nämlich heraus, dass tatsächlich Sozialversicherungsfreiheit bestand, können die Betroffenen die zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zurückfordern.


Beratung angebracht

Weil die Klärung des Sozialversicherungsstatus immer eine sehr komplexe Angelegenheit ist, empfiehlt es sich vor während und auch nach einem Statusfeststellungsverfahren professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.