• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Mit Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit vermeiden

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Clearingstelle.de | Mit Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit vermeidenScheinselbstständigkeit stellt für viele freie Mitarbeiter und Selbstständige während der Gründungsphase eine ernstzunehmende Gefahr dar. Mit einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit von vornherein vermeiden.


Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Scheinselbstständigkeit liegt in erster Linie immer dann vor, wenn ein Selbstständiger für einen Auftraggeber tätig ist und es sich bei der Form der Beschäftigung im Grunde um eine abhängige Beschäftigung handelt, für die aber aufgrund der Selbstständigkeit keine Sozialabgaben geleistet werden. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt in der Regel immer dann vor, wenn der Selbstständige oder eine Person, die vorgibt, selbstständig zu sein:

  • Vorwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist
  • Arbeitszeit und Arbeitsort nicht frei bestimmen kann
  • An alle Weisungen des Auftraggebers gebunden ist
  • Eine Tätigkeit ausübt, die auch fest angestellte Arbeitnehmer im gleichen Unternehmen ausführen
  • Eine Tätigkeit ausübt, die er vorher bereits als Angestellter der Auftraggebers in der gleichen Form ausgeübt hat

In vielen Fällen von Scheinselbstständigkeit findet diese ohne Vorsatz statt. Das betrifft zum Beispiel häufig Existenzgründer oder selbstständige Einzelunternehmer, die zum Bespiel für einen längeren Zeitraum nur für einen Auftraggeber tätig sind.


Mit einem Statusfeststellungsverfahren Verdacht auf Scheinselbstständigkeit gar nicht erst aufkommen lassen

Haben ein Auftraggeber oder ein Auftragnehmer Zweifel daran, ob bei einem Beschäftigungsverhältnis Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht, sollten sie dies möglichst schon zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verbindlich klären lassen. Dies ist mit einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund möglich. Darin wird verbindlich geprüft, ob im Einzelfall Sozialversicherungspflicht besteht. Findet eine solche verbindliche Prüfung nicht statt, können im Ernstfall für bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge vom Auftraggeber und auch vom Auftragnehmer nachgefordert werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.