• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Scheinselbstständigkeit für Putzdienste ausschließen

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Clearingstelle.de | Scheinselbstständigkeit für Putzdienste ausschließenScheinselbstständigkeit ist ein Phänomen, das die meisten Menschen vor allem mit gewerblichen Tätigkeiten und Unternehmen in Verbindung bringen, nicht aber mit dem Privatbereich. Aber auch Privatpersonen können in den Verdacht geraten, Scheinselbstständige zu beschäftigen.


Was ist Scheinselbstständigkeit?

Als Scheinselbstständigkeit wird die Beschäftigung von vermeintlich selbstständigen und damit sozialversicherungsfreien Personen bezeichnet, die allerdings tatsächlich nicht als selbstständig, sondern als abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig einzustufen sind. Stellt sich heraus, dass Scheinselbstständigkeit vorgelegen hat, verlangen Sozialversicherungsträger die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ein großes Problem der Scheinselbstständigkeit ist, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer häufig nicht darüber im klaren sind, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt.


Wo müssen Privatpersonen aufpassen?

Wer im Privatbereich Personen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Reinigungs- und Putzaufgaben beschäftigt, muss besonderes Augenmerk auf die korrekte Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses beachten. Seit einiger Zeit bieten Online-Vermittlungsportale nicht nur eine besonders flexible und bequeme Abwicklung entsprechender Dienstleistungen an. Sie versprechen auch noch, vor gesetzeswidriger Schwarzarbeit zu schützen. Nutzer solcher Portale können unter Umständen statt mit Schwarzarbeit jedoch mit einem neuen Problem konfrontiert werden: Scheinselbstständigkeit. Das hängt vor allem von der Art der Vermittlung und der Auftragsabwicklung ab. Für den Auftraggeber, den Portalnutzer, sind diese nicht immer einfach und eindeutig nachzuvollziehen.


Mit Statusfeststellungsverfahren klare Verhältnisse schaffen

Um sich vor dem Verdacht eines scheinselbstständigen Beschäftigungsverhältnisses zu schützen, sollte bei Zweifeln bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. In einem solchen Verfahren wird für Einzelfälle geprüft, welche Form der Beschäftigung vorliegt und ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Wird das Beschäftigungsverhältnis als sozialversicherungspflichtig eingestuft, können Versicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.