• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Lage der Sozialversicherung weiterhin schlecht

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Clearingstelle.de | Lage der Sozialversicherung weiterhin schlechtIn der Vergangenheit verzeichnete die Sozialversicherung immer wieder große Defizite. Als Hauptursache gelten immer weiter steigende Kosten und Ausgaben, denen keine ausreichenden Einnahmen gegenüberstehen. Für das laufende Jahr scheint sich der Trend zwar etwas zu verlangsamen, die Entwicklung setzt sich grundsätzlich aber fort. Wer sich nicht sicher ist, ob er tatsächlich sozialversicherungspflichtig ist, sollte diese Entwicklung zum Anlass nehmen und seinen Sozialversicherungsstatus im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen.


Negativtrend setzt sich fort

Die Zahlen für das erste Halbjahr 2014 lassen zwar eine leichte Verbesserung erkennen, die Situation bleibt aber die gleiche. Die Sozialversicherung schreibt nach wie vor Defizite. Wenn auch nicht in allen Bereichen gleichermaßen. Während die Rentenversicherung im ersten Halbjahr ihre Situation verbessern und aus dem Minus des Vorjahres ein Plus von 1,6 Milliarden machen konnte, hat sich die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung noch einmal deutlich verschlechtert. Sie verzeichnet bislang ein Minus von 3,9 Milliarden Euro. Auch wenn Experten darauf hinweisen, dass die bisherige Zwischenbilanz keine verlässlichen Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zulässt, scheint sich insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen die Lage zuzuspitzen.


Bei Zweifeln jetzt Sozialversicherungsstatus prüfen lassen

Wer nicht warten möchte, bis es zu erneuten Leistungseinschnitten kommt, sollte eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Das gilt umso mehr für Personen, die sich nicht sicher, ob sie tatsächlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das ist zum Bespiel besonders oft der Fall bei:

  • Gesellschaftern, die im Unternehmen mitarbeiten
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehe- oder Lebenspartnern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • u. a.

Bei berechtigten Zweifeln am eigenen Sozialversicherungsstatus sollten sie ihren Status verbindlich prüfen und festlegen lassen. Dazu müssen sie einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellen. Zuständig für ein solches Verfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. Wird in einem solchen Verfahren dem Antragsteller die Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, steht einer verlässlichen, privaten Gesundheits- und Altersvorsorge nichts mehr im Weg.

Bei Fragen zu notwendigen Voraussetzungen und zur Antragstellung stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.