• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

clearingstelle.de - 030 5 444 56 02

Clearingstelle | Klarheit durch Statusanfrageverfahren über Sozialversicherung-Pflicht

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Klarheit durch Statusanfrageverfahren über Sozialversicherung-PflichtBei Zweifeln am Status eines Erwerbstätigen ist das optionale Statusanfrageverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund unbedingt empfehlenswert. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund ist die zentrale Stelle zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Mitarbeitern. Sie prüft, inwiefern für einen Mitarbeiter Sozialversicherungs-Pflicht vorliegt oder nicht. Diese Statusüberprüfung wird in einigen Fällen automatisch von der Clearingstelle durchgeführt. Dies ist zum Beispiel bei der Anstellung von mitarbeitenden Familienmitgliedern oder auch Gesellschafter-Geschäftsführern der Fall. Neben der automatischen Statusüberprüfung kann eine Überprüfung aber auch von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern optional beantragt werden.


Weshalb sollte ein optionales Statusanfrageverfahren beantragt werden?

Für viele leitende Angestellte oder Angestellte in Führungspositionen ist nicht immer eindeutig erkennbar, ob sie als Angestellte oder als Selbstständige einzustufen sind. Die Klärung dieser Einstufung sollte jeder Betroffene im eigenen Interesse jedoch möglichst schon bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses durchführen lassen. Dafür sprechen gute Gründe. Werden nämlich für einen Mitarbeiter Sozialversicherungsabgaben gezahlt, ohne dass er sozialversicherungspflichtig ist, besteht trotz der Zahlungen kein Leistungsanspruch. Die Zahlungen waren im schlimmsten Fall vergeblich. Umgekehrt kann es zu erheblichen Nachforderungen von Seiten der Sozialversicherungen kommen, wenn eine Sozialversicherungs-Pflicht bestand, jedoch keine Beiträge gezahlt wurden.

Statt also im schlimmsten Fall jahrelang überflüssiger Weise aus Unwissenheit Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, ohne damit einen Anspruch auf Leistungen zu erhalten, sollten sich Betroffene frühzeitig um eine Klärung bemühen und damit die Basis für eine rentable private Vorsorge schaffen.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Statusanfrageverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten:


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.