• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Clearingstelle | Gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen – Befreiung von der Sozialversicherungspflicht


Clearingstelle.de | Befreiung von der SozialversicherungspflichtZum Jahreswechsel gehört traditionell auch, dass Pläne, Ideen und gute Vorsätze fürs neue Jahr gefasst werden. Mit der Umsetzung ist es dann so eine Sache. Wenige Wochen nach dem Beginn des neuen Jahres sieht es oft schon nicht mehr so gut aus für die Vorsätze. Wer sich eine Befreiung von der Sozialversicherung vorgenommen hat, sollte nicht zögern und das Vorhaben angehen. Mit der richtigen Unterstützung ist das häufig leichter als gedacht.


Wann ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich?

In Deutschland gilt generell eine Sozialversicherungspflicht, insbesondere für angestellte Arbeitnehmer, wenngleich es Ausnahmen gibt. Sozialversicherungsfrei sind hingegen vor allem:

  • Selbstständige (auch hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen)
  • Geringverdiener („Minijobber“)
  • Angestellte mit einem hohen Einkommen

Eine Befreiung aufgrund der Einkommenshöhe ist immer dann möglich, wenn das Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe überschreitet, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze wird jährlich neu berechnet. Für 2015 beträgt sie: 54.900 € Jahreseinkommen.


Befreiung mit Hilfe eines Statusfeststellungsverfahrens

Neben der Höhe des Jahreseinkommens gibt es eine weitere Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht: das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Verfahren dient vor allem dazu, bei Unklarheiten über den Sozialversicherungsstatus einer Person verbindlich zu entscheiden. Unklarheiten treten gerade bei vielen Führungspositionen auf, bei denen die Grenzen zwischen weisungsgebundenem Angestelltenverhältnis und selbstbestimmtem Handeln verschwimmen. Besonders oft kommt es zu solchen Unklarheiten bei folgenden Personengruppen:

  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige sowie Ehe- und Lebenspartner
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Je nach Personengruppe und Zeitpunkt des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses muss ein Verfahren bei der Clearingstelle beantragt werden. Gerade bei neuen Beschäftigungsverhältnissen findet eine verbindliche Prüfung inzwischen oft direkt zu Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses statt. Das Ergebnis des Verfahrens ist verbindlich für alle Sozialversicherungsträger. Weil das Verfahren jedoch nicht ganz einfach ist und gerade die Antragstellung einige Fallstricke aufweist, die eine Befreiung schwierig werden lassen können, empfiehlt sich eine umfassende und professionelle Beratung.


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.