Clearingstelle | Gesellschafter/Geschäftsführer: veränderte Kriterien bei Minderheitsbeteiligung
Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist schwieriger als bei den meisten anderen Personen und Berufsgruppen. Das liegt vor allem daran, dass die Betroffenen aufgrund ihrer Doppelfunktion im Unternehmen sowohl Kriterien als angestellter Arbeitnehmer als auch als sozialversicherungsfreier Selbstständiger erfüllen. Je nachdem, welche dieser beiden Funktion letztendlich überwiegt, liegt Sozialversicherungspflicht oder auch -freiheit vor. Erschwerend kommt für die Betroffenen hinzu, dass sich auch die Beurteilungskriterien und die Rechtsauslegung durch Gerichte immer wieder ändern. Für klare Verhältnisse sorgt in vielen Fällen ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Was bisher galt
Eine wichtige Rolle für die Beurteilung des Sozialversicherungsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern spielt der Grad der Beteiligung an der Gesellschaft. Solange eine Mehrheitsbeteiligung mit entsprechenden Mitbestimmungsmöglichkeiten besteht, ist der Fall nämlich in der Regel klar: Es liegt Sozialversicherungsfreiheit vor. Bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine Beurteilung deutlich schwieriger. Bislang galt, dass Sozialversicherungsfreiheit unter anderem auch dann gegeben sein konnte, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Geschicke der Gesellschaft entscheidend beeinflussen konnte, weil er als einziger im Unternehmen zum Beispiel über spezielles Fachwissen oder Branchenkenntnisse verfügte.
Neue Beurteilung
In der jüngeren Vergangenheit hat das Bundessozialgericht dieses Kriterium nicht mehr anerkannt. Bei Minderheitsbeteiligung ist Sozialversicherungsfreiheit demnach nur noch möglich, wenn Mitbestimmungsrechte formal gegeben sind. Etwa durch ein Vetorecht oder eine Sperrminorität.
Clearingstelle hilft weiter
Wer Zweifel daran hat, ob für ihn die notwendigen Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit noch gegeben sind, sollte bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf ein Statusfetstellungsverfahren stellen. Darin prüft die Clearingstelle der DRV verbindlich, welcher Sozialversicherungsstatus im Einzelfall tatsächlich vorliegt.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.