Existenzgründer: Mit Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungsstatus klären
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, hat meistens andere Dinge im Kopf, als die Frage nach der Sozialversicherungspflicht zu klären. Das ist jedoch sehr riskant. Auch unter Gründern ist der allgemeine Irrglaube weiterverbreitet, Selbstständige seien grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Ein fataler Irrtum, wie sich später oft herausstellt. Auch Selbstständige können der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären.
Sozialversicherungspflicht bei Gründern
Von einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sollten Existenzgründer und Start-Ups im eigenen Interesse Gebrauch machen. Ganz einfach deshalb, weil auch viele Selbstständige der Sozialversicherungspflicht vollständig oder teilweise unterliegen können. Das kann zum Beispiel in der Tätigkeit begründet sein, die sie ausüben. Für bestimmte Berufe gilt per Gesetz auch bei Selbstständigkeit Sozialversicherungspflicht. Das ist unter anderem der Fall bei:
- Künstlern, Schriftstellern und Publizisten
- Landwirten
- Hebammen
- Selbstständigen Pflegern
- Handwerkern
- etc.
Zu den Künstlern, Schriftstellern und Publizisten können auch viele Personen zählen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben. So zum Beispiel Designer, Illustratoren, Grafiker, Texter und viele andere kreativ tätige Personen.
Aber nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kann Sozialversicherungspflicht bedingen. Auch Existenzgründer, die nicht zu den genannten Personengruppen gehören, können versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Das ist immer dann der Fall, wenn sie vorwiegend oder ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann dieser Fall schnell eintreten. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Gründer befreien lassen.
Status prüfen und festlegen lassen
Für Klarheit und Rechtssicherheit können Gründer mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sorgen. Ein solches Verfahren kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Diese prüft dann individuell und auf den Einzelfall bezogen, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Das Ergebnis ist bindend für alle Zweige der Sozialversicherung. Die Antragsteller erhalten damit Rechtssicherheit. Dieser Punkt ist besonders wichtig. Kommt es infolge eines fälschlicherweise angenommenen Sozialversicherungsstatus nämlich zu Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger, kann das schnell das Ende der Selbstständigkeit bedeuten. Vor diesem unerfreulichen Ende schützt ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.