• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Ehepartner und Familienangehörige anstellen – So geht es!


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Ehepartner anstellenWer als Unternehmer Ehe- oder Lebenspartner in seinem Unternehmen beschäftigen möchte, muss einige Dinge beachten. Die zuständigen Stellen prüfen genauer als bei anderen Angestellten. Immer wieder kommt es deshalb zu Problemen mit dem Sozialversicherungsstatus. In Zweifelsfällen sollten Betroffene daher den Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen.


Arbeitsvertrag abschließen

Einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, ist bei Arbeitsverhältnissen üblich. Das sollte auch für mitarbeitende Ehe- und Lebenspartner und Familienangehörige gelten. Im Vertrag sollten alle relevanten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis genau geregelt sein. Das gilt insbesondere für Arbeitszeiten, Ort und Art der Beschäftigung, Weisungsbindung etc.


Umfang der Vergütung

Eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, spielt der Umfang der Vergütung. Ist die Höhe der Bezahlung üblich und entspricht sie der gängigen Praxis, kann dies in Zweifelsfällen ein Indiz für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.


Vertragliche Verhältnisse sollten der Praxis entsprechen

Wichtig ist, dass die vertraglichen Verhältnisse den tatsächlich praktizierten Verhältnissen entsprechen. Ob die vertraglichen oder tatsächlich praktizierten Verhältnisse im Streitfall ausschlaggebend sind, lässt sich schwer sagen. In Rechtsstreitfällen waren beide Kriterien schon entscheidend. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten vertraglich festgelegte und praktizierte Verhältnisse möglichst exakt übereinstimmen.


In Zweifelsfällen Statusfeststellungsverfahren nutzen

Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Ehe- und Lebenspartnern sowie Familienangehörigen findet ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV statt. Es wird automatisch bei der Meldung zur Sozialversicherung eingeleitet. Im Verfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, welcher Status im Einzelfall vorliegt und legt ihn verbindlich fest.

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass diese Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht wie vorgeschrieben erfolgt. Auch Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor der Einführung der obligatorischen Statusfeststellung begründet wurden, sind häufig ungeklärt.

Betroffene sollten in Zweifelsfällen von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen.


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.