• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Dauerbrenner: Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Familienangehöriger

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Clearingstelle.de | Sozialversicherungspflicht mitarbeitender FamilienangehörigerDie Beurteilung des Sozialversicherungsstatus von mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Ehe- und Lebenspartnern stellt in vielen Fällen ein großes Problem für alle beteiligten dar. Häufig nehmen die Betroffenen in gewisser Weise einen Sonderstatus im Unternehmen ein. Eine Beurteilung als sozialversicherungspflichtige Angestellte oder sozialversicherungsfreie Unternehmer ist in vielen Fällen daher besonders schwierig. Verschärft wird die Situation noch einmal dadurch, dass bei Betriebsprüfungen die vertraglichen und die tatsächlich praktizierten Verhältnisse unterschiedlich gewichtet und beurteilt werden. Die Frage, ob letztlich die vertraglich vereinbarten oder die tatsächlich praktizierten Verhältnisse im Zweifelsfall ausschlaggebend für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.


Ursachen für Schwierigkeiten bei der Festlegung des Sozialversicherungsstatus

Das größte Problem bei der Beurteilung des Sozialversicherungsstatus mitarbeitender Familienangehöriger besteht vor allem häufig darin, dass sie im Unternehmen eine gewisse Sonderrolle einnehmen. Die Form ihrer Mitarbeit entspricht in vielen Fällen einfach nicht den Kriterien für ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. Zu den wichtigsten Kriterien zählen dabei:

  • Weisungsbindung
  • Klar definierte Aufgaben im Unternehmen und ein eigener Arbeitsplatz
  • Regelmäßige Bezahlung in angemessener und üblicher Höhe

Ein Arbeitsvertrag alleine bedingt noch kein Angestelltenverhältnis

Auch wenn die genannten Kriterien oft in einem Arbeitsvertrag mit dem betreffenden mitarbeitenden Familienangehörigen geregelt werden, genügt dies alleine häufig nicht, damit auch bei einer Betriebsprüfung der gewünschte Sozialversicherungsstatus anerkannt wird. In diesem Fall werden zusätzlich nämlich meistens auch die tatsächlich praktizierten Verhältnisse geprüft. Immer wieder kommt es dabei zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, mit unterschiedlichen Beurteilungen.


Statusfeststellungsverfahren schafft Sicherheit

Um Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten Betroffene von sich aus bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellen. Diese prüft bei Zweifeln am aktuellen Status, ob Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Das Ergebnis der Clearingstelle in einem Statusfeststellungsverfahren ist bindend für alle Sozialversicherungsträger.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.