• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle verschafft Sicherheit beim Sozialversicherungsstatus

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Clearingstelle.de | Clearingstelle verschafft Sicherheit beim Sozialversicherungsstatus - ein freundlicher Ansprechpartner Bei den meisten Personen ist der Sozialversicherungsstatus eindeutig. Immer wieder kann es jedoch auch zu Unklarheiten und Unsicherheiten beim Sozialversicherungsstatus kommen.

Sich in solchen Fällen nach dem eigenen Bauchgefühl für einen Sozialversicherungsstatus zu entscheiden, birgt große Risiken. Wer sich nicht sicher ist, ob er den richtigen Sozialversicherungsstatus innehat, sollte sich stattdessen an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden. Diese Institution prüft zentral für alle Sozialversicherungsträger in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV in Einzelfällen den Sozialversicherungsstatus einer Person und legt ihn verbindlich fest.


Risiken eines falschen Sozialversicherungsstatus

Bestimmte Personengruppen sind von Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus besonders oft betroffen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • Vorstände
  • Selbstständige

Zu Problemen kommt es vor allem immer dann, wenn sich nicht eindeutig bestimmen lässt, ob eine Person im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als selbstständig oder abhängig beschäftigt einzustufen ist. Bei Selbstständigen steht immer öfter der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum. Auch dieser Verdacht lässt sich mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV aus der Welt schaffen.

Ein falscher Sozialversicherungsstatus birgt vor allem zwei Risiken:

  1. Verweigerung von Leistungen der Sozialversicherung im Bedarfsfall
  2. Nachforderungen von Beiträgen

Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger können verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich keine Sozialversicherungspflicht besteht. Die Beitragszahlung alleine bedingt noch keinen Versicherungsschutz.

Umgekehrt können Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern, wenn sich herausstellt, dass anders als angenommen tatsächlich Sozialversicherungspflicht besteht. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob eine private Absicherung bestanden hat oder nicht.


Statusfeststellungsverfahren durchführen

Ein Statusfeststellungsverfahren kann auf zwei unterschiedliche Weisen stattfinden:

  1. Als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
  2. Als fakultatives Statusfeststellungsverfahren

Ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren wird bei bestimmten Personengruppen von Amts wegen durchgeführt. Das gilt für:

  1. Mitarbeitende Angehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  2. Geschäftsführende Gesellschafter

Die obligatorische Statusprüfung erfolgt automatisch, sobald ein Arbeitgeber ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis zur Sozialversicherung meldet.

Das fakultative Statusfeststellungsverfahren kann jede Person mit berechtigten Zweifeln am aktuellen Sozialversicherungsstatus beantragen. Dazu muss der Betroffene oder auch sein Arbeit- bzw. Auftraggeber einen Antrag auf eine Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Dabei ist es immer hilfreich, sich professionelle beraten und vertreten zu lassen.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.