• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Bemessungsgrenzen für Sozialversicherung steigen 2015 an

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Clearingstelle.de | Bemessungsgrenzen für Sozialversicherung steigen 2015 anWie das Kabinett beschlossen hat, werden die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung 2015 angehoben. Der Beschluss wurde gefasst, weil auch im vergangenen Jahr die Durchschnittseinkommen gestiegen sind. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits auf den Weg gebracht.


Neue Bemessungsgrenzen – Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenzbeträge, bis zu denen Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen, steigen 2015:
In der Krankenversicherung

  • Von 48.600 auf 49.500 Euro pro Jahr (Bundeseinheitlich)

In der Rentenversicherung

  • Von 5.950 auf 6.050 Euro pro Monat (Westen)
  • Von 5.000 auf 5.200 Euro pro Monat (Osten)

Zusammen mit der Beitragsbemessungsgrenze wird auch die Versicherungspflichtgrenze von 53.550 auf 54.900 Euro bundeseinheitlich angehoben. Ab einem Einkommen oberhalb dieser Grenze besteht keine Versicherungspflicht mehr für die gesetzliche Krankenversicherung. Personen mit einem entsprechenden Einkommen können dann frei wählen, ob sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichern möchten.


Folgen der Anhebung der Bemessungsgrenzen

Eine direkte Folge der Anhebung der Grenzbeträge wird sein, dass gerade Personen mit einem hohen Einkommen mehr Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen. Gleichzeitig benötigen sie ein höheres Einkommen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dadurch können die Erhöhungen bei besserverdienenden Personen, die bislang noch nicht von einer Gehaltserhöhung profitieren konnten, besonders stark ins Gewicht fallen.

Wer Zweifel daran hegt, ob er tatsächlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sollte die aktuelle Anhebungen der Grenzbeträge als Anlass nehmen, seinen Status verbindlich prüfen zu lassen. Dazu kann ein entsprechender Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. In dem Verfahren wird verbindlich geprüft und festgelegt, ob im Einzelfall tatsächlich Versicherungspflicht besteht oder nicht.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.