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Clearingstelle | Bemessungsgrenzen für Sozialversicherung steigen 2015 an


Clearingstelle.de | Bemessungsgrenzen für Sozialversicherung steigen 2015 anWie das Kabinett beschlossen hat, werden die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung 2015 angehoben. Der Beschluss wurde gefasst, weil auch im vergangenen Jahr die Durchschnittseinkommen gestiegen sind. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits auf den Weg gebracht.


Neue Bemessungsgrenzen – Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenzbeträge, bis zu denen Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen, steigen 2015:
In der Krankenversicherung

  • Von 48.600 auf 49.500 Euro pro Jahr (Bundeseinheitlich)

In der Rentenversicherung

  • Von 5.950 auf 6.050 Euro pro Monat (Westen)
  • Von 5.000 auf 5.200 Euro pro Monat (Osten)

Zusammen mit der Beitragsbemessungsgrenze wird auch die Versicherungspflichtgrenze von 53.550 auf 54.900 Euro bundeseinheitlich angehoben. Ab einem Einkommen oberhalb dieser Grenze besteht keine Versicherungspflicht mehr für die gesetzliche Krankenversicherung. Personen mit einem entsprechenden Einkommen können dann frei wählen, ob sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichern möchten.


Folgen der Anhebung der Bemessungsgrenzen

Eine direkte Folge der Anhebung der Grenzbeträge wird sein, dass gerade Personen mit einem hohen Einkommen mehr Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen. Gleichzeitig benötigen sie ein höheres Einkommen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dadurch können die Erhöhungen bei besserverdienenden Personen, die bislang noch nicht von einer Gehaltserhöhung profitieren konnten, besonders stark ins Gewicht fallen.

Wer Zweifel daran hegt, ob er tatsächlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sollte die aktuelle Anhebungen der Grenzbeträge als Anlass nehmen, seinen Status verbindlich prüfen zu lassen. Dazu kann ein entsprechender Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. In dem Verfahren wird verbindlich geprüft und festgelegt, ob im Einzelfall tatsächlich Versicherungspflicht besteht oder nicht.


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.