• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

clearingstelle.de - 030 5 444 56 02

Bei „Ein-Mann-Gründungen“ Sozialversicherungsstatus in jedem Fall prüfen lassen

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherungsstatus prüfenWer sein berufliches Schicksal in die eigenen Hände nehmen möchte und sich selbsttätig macht, sollte dabei in jedem Fall den eigenen Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassen. Möglich ist dies in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, für das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig ist.


Nachlässigkeit mit fatalen Konsequenzen

Sich als Dienstleister oder freier Mitarbeiter selbstständig zu machen, ist im Grunde leicht. Oft ist dazu in vielen Branchen nicht mehr nötig als ein Computer und ein Internet-Anschluss. Sind die notwendigen Formalitäten erledigt, kann es im Grunde auch schon los gehen. Ein Punkt, der bei solchen „Ein-Mann-Gründungen“ oft übersehen wird, ist die Sozialversicherungspflicht. Dieses Versäumnis kann jedoch schnell zu fatalen Konsequenzen führen. Vom Vorwurf der Scheinselbstständigkeit bis hin zu Beitragsnachzahlungen ist alles möglich, oft sogar bis zur Aufgabe der Selbstständigkeit.

Zu Problemen kommt es insbesondere immer dann, wenn der Existenzgründer von Sozialversicherungsfreiheit ausgeht, später jedoch Sozialversicherungspflicht festgestellt wird. Als Indizien für Sozialversicherungspflicht sprechen zum Beispiel Kriterien wie:

  • Fehlende eigene Geschäftsräume
  • Keine regelmäßig beschäftigten Mitarbeiter
  • Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber
  • Weisungsbindung und Eingliederung in Arbeitsorganisation des Auftraggebers

Dem stehen als Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit entgegen:

  • Freie Bestimmung über Arbeitszeit, -umfang und -ort
  • Freie Gestaltungsmöglichkeit der eigenen Tätigkeit
  • Eigene Betriebsstätte

Nicht selten erfüllen die Einzel-Existenzgründer Kriterien, die sowohl für als auch gegen eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit sprechen. Etwa wenn sie keine Beschäftigten, dafür aber eine eigene Betriebsstätte haben.


Verbindliche Statusfestlegung in Statusfeststellungsverfahren

Speziell in Zweifelsfällen sollten Gründer daher eine verbindliche Prüfung ihres Sozialversicherungsstatus vornehmen lassen. Dazu können sie ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine verbindliche Prüfung und Festlegung des korrekten Sozialversicherungsstatus der Betroffenen. Sinnvoll ist es dabei immer, sich umfassend professionell beraten und auch vertreten zu  lassen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.