Clearingstelle | Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2016 – was bedeutet das für die Sozialversicherungspflicht?
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt eine entscheidende Größe bei der Berechnung von Sozialversicherungsabgaben dar. Zur Klärung der Versicherungspflicht ist jedoch eine andere Grenze entscheidend: die Versicherungspflichtgrenze. Wer sich nicht sicher ist, welcher Sozialversicherungsstatus auf ihn zutrifft, sollte eine verbindliche Klärung durch die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze 2016
Wie jedes Jahr werden auch im kommenden Jahr sowohl die Beitragsbemessungsgrenze wie auch die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 50.850 Euro im Jahr, was 4.237,50 Euro pro Monat entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt hingegen auf 56.250 Euro pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro. Zur Klärung der Sozialversicherungspflicht spielt vor allem die Versicherungspflichtgrenze eine wichtige Rolle. Übersteigt das Einkommen einer Person nämlich diese Grenze dauerhaft, ist sie nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann stattdessen wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Für eine der beiden Varianten muss sie sich aber entscheiden.
Im Zweifel Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassen
Die Versicherungspflichtgrenze stellt nur einen von vielen Faktoren dar, die auf den Sozialversicherungsstatus einer Person einen entscheidenden Einfluss haben. Wer sich nicht sicher ist, welcher Sozialversicherungsstatus auf ihn zutrifft, oder Zweifel am aktuellen Status hat, sollte in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin beantragen. In einem solchen Verfahren wird der Sozialversicherungsstatus verbindlich geprüft und festgelegt. Der so ermittelte Status ist bindend für alle Zweige der Sozialversicherung.
Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.