• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2016 – was bedeutet das für die Sozialversicherungspflicht?

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Clearingstelle.de | Deutsche RentenversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze stellt eine entscheidende Größe bei der Berechnung von Sozialversicherungsabgaben dar. Zur Klärung der Versicherungspflicht ist jedoch eine andere Grenze entscheidend: die Versicherungspflichtgrenze. Wer sich nicht sicher ist, welcher Sozialversicherungsstatus auf ihn zutrifft, sollte eine verbindliche Klärung durch die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze 2016

Wie jedes Jahr werden auch im kommenden Jahr sowohl die Beitragsbemessungsgrenze wie auch die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 50.850 Euro im Jahr, was 4.237,50 Euro pro Monat entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt hingegen auf 56.250 Euro pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro. Zur Klärung der Sozialversicherungspflicht spielt vor allem die Versicherungspflichtgrenze eine wichtige Rolle. Übersteigt das Einkommen einer Person nämlich diese Grenze dauerhaft, ist sie nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann stattdessen wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Für eine der beiden Varianten muss sie sich aber entscheiden.


Im Zweifel Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassen

Die Versicherungspflichtgrenze stellt nur einen von vielen Faktoren dar, die auf den Sozialversicherungsstatus einer Person einen entscheidenden Einfluss haben. Wer sich nicht sicher ist, welcher Sozialversicherungsstatus auf ihn zutrifft, oder Zweifel am aktuellen Status hat, sollte in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin beantragen. In einem solchen Verfahren wird der Sozialversicherungsstatus verbindlich geprüft und festgelegt. Der so ermittelte Status ist bindend für alle Zweige der Sozialversicherung.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.