• Unabhängige Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vertretung bei Statusfeststellungsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Interessen
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen

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Angestellt oder selbstständig? Statusfeststellungsverfahren bringt Klarheit!


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Angestellt oder selbstständig?Bei bestimmten Personengruppen kommt es regelmäßig zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus. Neben Personen in Führungspositionen wie Geschäftsführern, Gesellschaftern oder auch mitarbeitenden Ehepartnern oder Familienangehörigen kommt es auch

bei Selbstständigen immer wieder zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus. So auch wieder in einem Fall, der vor dem Sozialgericht Dortmund landete.


Urteil: Paketzusteller unterliegt Sozialversicherungspflicht

In einem Fall, den das Sozialgericht Dortmund bereits Ende letzten Jahres klärte, wurde ein Paketzusteller als nicht selbstständig und damit als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Der Arbeitgeber, ein Logistikunternehmen, war der Auffassung gewesen, dass der als Sub-Sub-Unternehmer tätige Zusteller selbstständig und damit sozialversicherungsfrei sei. Das Logistikunternehmen begründete seine Auffassung damit, dass der Zusteller seinen eigenen PKW für die Zustellung nutzte und auch Haftung für die Pakete trug.

Dem Gericht reichten diese Indizien nicht. Zumal viele Punkte für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sprachen. Der Zusteller war unter anderem vertraglich verpflichtet:

  • Arbeitskleidung des Auftraggebers zu tragen
  • Vorgaben aus einem Qualitätshandbuch zu befolgen
  • Arbeitsmittel wie Scanner und Formulare des Auftraggebers zu nutzen
  • Innerhalb eines zugewiesenen Zustellbereichs auszutragen

Das Sozialgericht Dortmund legte daher fest, dass es sich bei der Beschäftigung um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handele, für das Sozialversicherungsabgaben zu zahlen seien.


Sozialversicherungsstatus klären lassen

Arbeitgeber, die nachträgliche Sozialversicherungsabgaben vermeiden möchten, sollten im eigenen Interesse gerade bei der Beschäftigung von Selbstständigen den zutreffenden Sozialversicherungsstatus prüfen lassen. Möglich ist das im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV. Für die Prüfung und verbindliche Festlegung des zutreffenden Sozialversicherungsstatus ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Der Verdacht der Scheinselbstständigkeit lässt sich mit dem Verfahren eindeutig aus der Welt schaffen. Ein Statusfeststellungsverfahren sollte möglichst vor Beginn der Beschäftigung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.


Wichtiger Hinweis: Allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die rechtliche Prüfung einer Statusfeststellung zuständig. Die Webseite clearingstelle.de ist ein Angebot der gleichnamigen Kanzlei CLEARINGSTELLE.DE - Beratung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Sachverhalten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund und helfen Ihnen bei der Statusfeststellung den gewünschten Sozialversicherungs-Status zu erlangen.