• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Erneute Zweifelsfälle nach Beurteilung des Sozialversicherungsstatus vermeiden

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Clearingstelle.de | Zweifelsfälle SozialversicherungsstatusAufgabe der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist es, den Sozialversicherungsstatus in fraglichen Einzelfällen verbindlich zu prüfen und festzulegen. Besonders wichtig ist eine solche Prüfung für bestimmte Personengruppen, bei denen es sehr oft zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommt. Dazu gehören insbesondere:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe-/Lebenspartner
  • Geschäftsführende Gesellschafter
  • Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführer

Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in der Regel sowohl bestimmte Kriterien für Sozialversicherungspflicht, gleichzeitig aber ebenso auch Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit erfüllen.

Mit einem Antrag auf Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund der Frage nach dem korrekten SV-Status nachgehen und diesen verbindlich festlegen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist für alle Sozialversicherungsträger bindend. Dennoch kann es geschehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt der festgelegte Status nicht mehr gültig ist.


Vorsicht bei Vertrags- und Beschäftigungsveränderungen

Zu berücksichtigen ist nämlich, dass sich der ermittelte Status immer an der Beschäftigungs- und Vertragslage orientiert, die zum Zeitpunkt der Prüfung gilt. Kommt es daher zu Veränderungen der zugrundliegenden Situation, zum Beispiel durch Änderungen im Geschäftsführer- oder Gesellschaftervertrag, kann dies dazu führen, dass der Sozialversicherungsstatus neu zu beurteilen ist. Auch wenn die tatsächlich praktizierten Verhältnisse in einem Unternehmen von den vertraglichen Regelungen abweichen, die einer Statusfestlegung zugrundeliegen, kann dies zu Problemen bei einer späteren Betriebsprüfung führen.

Damit es auch nach einem Statusfeststellungsverfahren nicht zu erneuten Zweifelsfällen kommen kann, sollten Betroffen darauf achten, dass:

  • sich die vertraglich geregelten und die tatsächliche praktizierten Verhältnisse decken,
  • bei Vertragsänderungen immer die möglichen Auswirkungen auf den bestehenden Sozialversicherungsstatus berücksichtigt werden.

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.