• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Beiträge zur gesetzlichen Krankenkassen steigen um 0,3 Prozentpunkte – Jetzt SV-Status prüfen!

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Clearingstelle.de | Gesetzliche Krankenkassen-Beiträge steigenAktuelle Prognosen sehen derzeit für das kommende Jahr 2016 einen Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung voraus – ohne Verbesserung der bisherigen Leistungen. Für viele Versicherte gibt es eine Alternative: die private Krankenversicherung. Wer sich nicht sicher ist, welcher Sozialversicherungsstatus auf ihn zutrifft und ob ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist, sollte seinen SV-Status einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin prüfen und verbindlich festlegen lassen.


Erhöhung um bis zu 0,3 Prozent

Die prognostizierten Beitragssteigerungen beziehen sich auf die Zusatzbeiträge, die gesetzliche Krankenkassen erheben können. Nach aktuellem Stand belaufen sich die Zusatzbeiträge für 2015 auf durchschnittlich 0,9 Prozent. 2016 werden sie wohl auf bis zu 1,2 Prozent steigen. Ob und in welchem Umfang Versicherte Zusatzbeiträge zahlen müssen, hängt von ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Längst nicht alle Krankenkassen erheben zur Zeit einen Zusatzbeitrag und werden dies auch im kommenden Jahr nicht tun.


Alternative prüfen

Für viele Menschen gibt es jedoch eine Alternative zur gesetzliche Krankenversicherung und den damit verbundenen Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen: die private Krankenversicherung. Sie erhebt ihre Beiträge leistungsabhängig. Das heißt, Versicherte zahlen nur für die Leistungen, die sie in Anspruch nehmen möchten Beiträge. Welche Leistungen das sind, ist vertraglich geregelt und damit auch verbindlich zugesichert. Leistungskürzungen muss in der privaten Krankenversicherung daher niemand fürchten.

Gerade, wer Zweifel an seinem Sozialversicherungsstatus hat, sollte die anstehenden Beitragserhöhungen zum Anlass nehmen, seinen Status verbindlich prüfen und festlegen zu lassen. Möglich ist dies in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, für dessen Durchführung die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig ist.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.