{"id":68,"date":"2013-05-14T08:22:25","date_gmt":"2013-05-14T06:22:25","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.2.134\/clearingstelle.de\/?page_id=68"},"modified":"2016-02-29T12:27:59","modified_gmt":"2016-02-29T10:27:59","slug":"clearingstelle-sozialversicherungsrechtliche-statusfragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/clearingstelle.de\/statusfragen.html","title":{"rendered":"Clearingstelle | Sozialversicherungsrechtliche Statusfragen"},"content":{"rendered":"
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) ist zust\u00e4ndig f\u00fcr das Statusfeststellungsverfahren \/ Anfrageverfahren, durch das die Beteiligten eine Kl\u00e4rung der Statusfrage erreichen k\u00f6nnen. Der Antrag kann sowohl vom Auftragnehmer \/ Arbeitnehmer als auch vom Auftraggeber \/ Arbeitgeber gestellt werden.<\/p>\n
Das Anfrageverfahren durch die Beteiligten ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn die Deutsche Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst noch kein Verfahren eingeleitet hat.<\/p>\n
Innerhalb des Statusverfahrens wird auf die Gesamtsituation abgestellt.<\/p>\n
Im Vordergrund dieser Betrachtung steht als Merkmal f\u00fcr eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, inwiefern ein unternehmerisches Risiko getragen wird und unternehmerische Chancen wahrgenommen werden. Bis zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung der Statusfrage haben Widerspruch und Klage gegen diese Entscheidung aufschiebende Wirkung.<\/p>\n Ben\u00f6tigen Sie weitere Informationen zum Thema Clearingstelle<\/strong> und sozialversicherungsrechtliche Statusfragen<\/strong>? Unser Team aus Rentenberatern und Rechtsanw\u00e4lten ber\u00e4t Sie kostenfrei und unverbindlich – telefonisch unter 0800 1 622 622.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) ist zust\u00e4ndig f\u00fcr das Statusfeststellungsverfahren \/ Anfrageverfahren, durch das die Beteiligten eine Kl\u00e4rung der Statusfrage erreichen k\u00f6nnen. Der Antrag kann sowohl vom Auftragnehmer \/ Arbeitnehmer als auch vom Auftraggeber \/ Arbeitgeber gestellt werden. Das Anfrageverfahren durch die Beteiligten ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn die Deutsche Rentenversicherung zum […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":18,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":[],"yoast_head":"\n
\nBedeutsam ist auch, dass die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich verpflichtet ist, vor ihrer endg\u00fcltigen Entscheidung Ihre Entscheidungsabsicht mittels eines Anh\u00f6rungsbogens bekannt zu geben, um den Beteiligten die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, weitere f\u00fcr die Entscheidung erhebliche Tatsachen und rechtliche Gesichtspunkte vorzubringen – insbesondere durch Nennung von f\u00fcr sozialversicherungsrechtliche Statusfragen<\/strong> relevanten Faken.<\/p>\n