{"id":54,"date":"2013-05-13T17:15:53","date_gmt":"2013-05-13T15:15:53","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.2.134\/clearingstelle.de\/?page_id=54"},"modified":"2016-02-29T12:13:20","modified_gmt":"2016-02-29T10:13:20","slug":"clearingstelle-sozialversicherung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/clearingstelle.de\/sozialversicherung.html","title":{"rendered":"Clearingstelle | Sozialversicherung"},"content":{"rendered":"
In vielen F\u00e4llen wird es nicht eindeutig sein, ob ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \/ Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangeh\u00f6riger sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hier laufen die Firma und der Arbeitnehmer Gefahr, dass die Sozialversicherungstr\u00e4ger die Sozialversicherungspflicht unter zu Hilfenahme der Kriterien des \u00a7 7 SGB IV vermuten. Dies kann erhebliche Auswirkungen insbesondere f\u00fcr den Arbeitgeber haben.<\/p>\n
Die Beteiligten k\u00f6nnen deshalb bei der daf\u00fcr eingerichteten Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB), einen Antrag auf Kl\u00e4rung des Status (Arbeitnehmereigenschaft oder Selbst\u00e4ndiger) stellen.<\/p>\n
In jedem Fall gilt:<\/strong> Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist von Gesetz wegen damit beauftragt, hier\u00fcber zu entscheiden. Allein diese Entscheidung ist – auch wenn sie im Wege des Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahrens \u00fcberpr\u00fcfungsf\u00e4hig ist – die wichtigste Erkenntnis f\u00fcr einen Antragsteller, ob Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht besteht.<\/p>\n Die Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet anschlie\u00dfend von sich aus die erforderlichen Ermittlungen ein. Dazu werden die Beteiligten aufgefordert, bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Anschlie\u00dfend muss die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Anh\u00f6rungsbogen den Beteiligten mitteilen, welche Entscheidung sie zu treffen beabsichtigt. Die Beteiligten werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, Gegenargumente vorzubringen.<\/p>\n Die Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicheurng Bund entscheidet anschlie\u00dfend aufgrund aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles und erl\u00e4sst einen Feststellungsbescheid.<\/p>\n Das Antragsverfahren entf\u00e4llt, wenn eine Einzugsstelle oder ein Rentenversicherungstr\u00e4ger bereits ein entsprechendes Verfahren (z.B. die Ank\u00fcndigung einer Betriebspr\u00fcfung) eingeleitet hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" In vielen F\u00e4llen wird es nicht eindeutig sein, ob ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \/ Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangeh\u00f6riger sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hier laufen die Firma und der Arbeitnehmer Gefahr, dass die Sozialversicherungstr\u00e4ger die Sozialversicherungspflicht unter zu Hilfenahme der Kriterien des \u00a7 7 SGB IV vermuten. Dies kann erhebliche Auswirkungen insbesondere f\u00fcr den Arbeitgeber haben. Die Beteiligten […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":18,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":[],"yoast_head":"\n