{"id":143,"date":"2013-05-28T08:53:03","date_gmt":"2013-05-28T06:53:03","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.2.134\/clearingstelle.de\/?page_id=143"},"modified":"2016-02-29T12:15:48","modified_gmt":"2016-02-29T10:15:48","slug":"antrag-statusfeststellung-scheinselbstaendigkeit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/clearingstelle.de\/antrag-statusfeststellung-scheinselbstaendigkeit.html","title":{"rendered":"Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Scheinselbst\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"

\"Clearingstelle.deF\u00fcr viele Selbst\u00e4ndige l\u00e4sst sich durch einen Antrag Statusfeststellung Scheinselbst\u00e4ndigkeit vermeiden. Das betrifft insbesondere solche Selbst\u00e4ndige, die regelm\u00e4\u00dfig oder nahezu ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr einen Auftraggeber t\u00e4tig sind. Sie k\u00f6nnen mit einem Antrag auf Statusfeststellung Scheinselbst\u00e4ndigkeit von vornherein ausschlie\u00dfen, wenn sie bereits zu Beginn eines Auftragsverh\u00e4ltnisses ihren Sozialversicherungsstatus \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Je nachdem, ob das Auftragsverh\u00e4ltnis als sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei eingestuft wird, k\u00f6nnen sie und der Arbeitgeber angemessen reagieren und Scheinselbst\u00e4ndigkeit vermeiden.<\/p>\n


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Ohne Antrag auf Statusfeststellung Scheinselbst\u00e4ndigkeit m\u00f6glich<\/h4>\n

Wird n\u00e4mlich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt festgestellt, dass Scheinselbstst\u00e4ndigkeit besteht oder bestanden hat, m\u00fcssen f\u00fcr den kompletten Zeitraum der Zusammenarbeit Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge<\/b> vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachgezahlt werden<\/b>. Scheinselbst\u00e4ndigkeit liegt vor allem dann vor, wenn der Auftragnehmer zum Beispiel aufgrund des Vertrags- und Auftragsverh\u00e4ltnisses nicht als selbst\u00e4ndiger Unternehmer sondern als abh\u00e4ngig Angestellter einzustufen ist, aber als selbst\u00e4ndiger Unternehmer auftritt und keine Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Insbesondere, wenn folgende Kriterien zutreffen, gehen die Sozialversicherungstr\u00e4ger in der Regel von einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverh\u00e4ltnis aus:<\/p>\n