• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Rückerstattung SozialversicherungsbeiträgeSeit dem Jahre 2005 prüfen die Clearingstelle Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) (ehemals die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Neubeschäftigung von GmbH-Geschäftsführern und mitarbeitenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern und anderen Verwandten, ob diese unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung fallen. Grundlage dieser Prüfung ist das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.


Feststellung Clearingstelle Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

Für den Fall, dass die gesetzliche Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht bzw. „rückwirkend“ gar nicht bestanden hat, gilt es zwei Dinge festzustellen:

  • Einerseits muss geprüft werden, in welchem Umfang ggfs. mit Nachforderungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung für zu Unrecht erbrachte Leistungen zu rechnen ist.
  • Andererseits kann beim Nichtvorhandensein von Versicherungspflicht ein Antrag auf (zukünftige) Befreiung von der gesetzlichen Sozialversicherung sowie auf (rückwirkende) Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) gestellt werden.

Grundsätzlich werden zu Unrecht gezahlte Beiträge nur im Rahmen der Verjährung (vier Jahre) erstattet. Weiter zurückliegende Zahlungen gelten seit Anfang 2008 auch in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeiträge. Für zu Unrecht gezahlte Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ist eine rückwirkende Erstattung schon immer nur für die letzten vier Jahre möglich. Eine Erstattung von Beiträgen ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn ein Sozialversicherungsträger wegen dieser Beiträge Leistungen erbracht hat. Clearingstelle Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge – weitere Informationen unter 0800 1 622 622.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.