Clearingstelle | Gesellschafter-Geschäftsführer: Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus schnellstmöglich aus der Welt schaffen
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Gesellschafter-Geschäftsführer bilden eine Personengruppe, bei der es besonders oft zu Unklarheiten und Schwierigkeiten im Bezug auf den Sozialversicherungsstatus kommt. Ursache dafür ist vor allem ihre „Doppelfunktion“. Auf der einen Seite sind sie Gesellschafter eines Unternehmens und damit in den meisten Fällen sozialversicherungsrechtlich als sozialversicherungsfrei einzustufen. Gleichzeitig sind sie als Geschäftsführer aber auch Angestellte des Unternehmens und können in dieser Funktion der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Letztendlich ist für die sozialversicherungsrechtliche Einstufung entscheidend, welche der beiden Funktionen überwiegt. Wichtige Punkte bei der Einstufung sind daher:
- Umfang der Beteiligung und damit verbundene Mitbestimmungsrechte im Unternehmen
- Sonderrechte zur Beeinflussung der Unternehmensgeschicke
- Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses als Geschäftsführer
Risiken eines ungeklärten Sozialversicherungsstatus
Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus können viele Probleme und Nachteile mit sich bringen. Den Betroffenen können:
- Leistungen der Sozialversicherungsträger im Bedarfsfall verweigert werden, wenn keine Sozialversicherungspflicht vorliegt (auch wenn Beiträge gezahlt wurden!)
- Beitragsnachforderungen bevorstehen, wenn sich herausstellt, dass anders als angenommen doch Versicherungsbeiträge hätten gezahlt werden müssen
Um die Unklarheiten und damit verbundene Probleme möglichst von Anfang an auszuschalten, wurde vor einigen Jahren das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter-Geschäftsführer eingeführt. Seitdem wird bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin geprüft, welcher Sozialversicherungsstatus im Einzelfall gilt. Diese Festlegung ist gültig für alle Sozialversicherungsträger.
Bei älteren Beschäftigungsverhältnissen Statusfeststellungsverfahren beantragen
Probleme können daher inzwischen vorrangig bei älteren Beschäftigungsverhältnissen mit Gesellschafter-Geschäftsführern auftreten, die bereits vor der Einführung der obligatorischen Überprüfung begonnen wurden. In diesen Fällen sollten die Betroffenen von sich aus bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV stellen und so ihren Versicherungsstatus prüfen und festlegen zu lassen. Die Antragstellung ist für die Betroffenen nicht ganz einfach und mit vielen Fallstricken versehen. Sie sollten sich daher professionell beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.