• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Urlaubsgeld: Wann werden Sozialversicherungsabgaben fällig?

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Clearingstelle.de | Urlaubsgeld: Wann werden Sozialversicherungsabgaben fälligDie Urlaubszeit bringt für viele Arbeitnehmer nicht nur die gewünschte Erholung, sondern zusätzlich auch eine Zahlung von Urlaubsgeld. Wer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, muss auf dieses Geld in der Regel Abgaben für die Sozialversicherungen zahlen. Wer Zweifel an seinen Sozialversicherungsstatus hat, sollte diesen verbindlich prüfen lassen.


Sozialversicherungsabgaben bei Urlaubsgeld

Wie für das regelmäßige Gehalt müssen auch für das Urlaubsgeld als so genannte einmalige Zahlung Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden, sofern es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. Übersteigt das regelmäßige Gehalt die Beitragbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung oder kommt es durch das Urlaubsgeld zu einer Überschreitung, müssen für den Teil oberhalb der Bemessungsgrenzen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Weil die Bemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung etwas niedriger ausfallen als für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, kann es in einem gewissen Grenzbereich vorkommen, dass nur für einen Teil der Sozialversicherungen Abgaben gezahlt werden müssen.


Bei Unklarheiten Sozialversicherungspflicht unbedingt klären lassen

Wer sich nicht sicher ist, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, oder Zweifel an seinem derzeitigen Sozialversicherungsstatus hat, sollte dies in jedem Fall verbindlich prüfen lassen. Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus birgt immer große Risiken:

  • Stellt sich heraus, dass Sozialversicherungspflicht bestanden hat aber keine Beiträge gezahlt wurden, müssen diese nachträglich gezahlt werden.
  • Werden hingegen Beiträge gezahlt, ohne dass Sozialversicherungspflicht vorliegt, können den Betroffenen im Bedarfsfall die Leistungen verweigert werden.

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Eine verbindliche Prüfung der Sozialversicherungspflicht kann gemäß § 7a SGB IV bei der Clearing Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Diese prüft in einem Statusfeststellungsverfahren, ob im Einzelfall Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Von Unklarheiten sind besonders oft betroffen:

  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.