• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus gar nicht erst aufkommen lassen – Statusfeststellungsverfahren hilft

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Clearingstelle.de | Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus>Wer als angestellter Arbeitnehmer tätig ist, macht sich über die Sozialversicherungspflicht in der Regel keine Gedanken. Die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung führt der Arbeitgeber automatisch vom Bruttogehalt ab. Solange der Sozialversicherungsstatus eindeutig klar ist, gibt es keine Probleme. Die treten immer erst dann auf, wenn es Schwierigkeiten bei der eindeutigen Bestimmung des Sozialversicherungsstatus gibt. Das ist bei einigen Personengruppen häufig der Fall.

Wer ist betroffen?

Solche Probleme treten meistens bei Personen auf, die eine besondere Stellung im Unternehmen einnehmen:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
  • Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Schwierigkeiten treten vor allem deshalb auf, weil Angehörige dieser Personengruppen sowohl Kriterien für ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis und für selbstständige sozialversicherungsfreie Arbeit erfüllen. Entscheidend ist letztlich, welche Kriterien überwiegen. Dies lässt sich nur in einem Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sicher und verbindlich klären.


Obligatorisch oder fakultativ?

Ein Statusfeststellungsverfahren kann auf zwei unterschiedliche Weisen durchgeführt werden:

  • Obligatorisch
  • Fakultativ

Ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren wird von Amts wegen durchgeführt. Nämlich immer dann, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis für:

  • Mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer

zur Sozialversicherung angemeldet wird. Ältere Beschäftigungsverhältnisse können hiervon unter Umständen noch nicht betroffen gewesen sein. In diesen Fällen und grundsätzlich immer, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus einer Person bestehen, sollten diese von sich aus ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Diese prüft dann den Status und legt ihn verbindlich fest.


Auf jeden Fall beraten lassen

Weil das Verfahren und die Antragstellung jedoch relativ kompliziert sind sollten sich Antragsteller in jedem Fall professionell beraten und unterstützen lassen. So lässt sich ein unerwünschter Sozialversicherungsstatus vermeiden und häufig können sogar umfangreiche Beitragsrückzahlungen erreicht werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.