• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Scheinselbstständigkeit in IT-Branche: Vorbeugen statt nachzahlen!

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Clearingstelle.de | Scheinselbstständigkeit in IT-Branche: Vorbeugen statt nachzahlen! - Mann arbeitet mit einem Laptop Scheinselbstständigkeit spielt in der IT-Branche eine große Rolle. Immer wieder wird die Zusammenarbeit mit Freelancern als Scheinselbstständigkeit eingestuft.

Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Insbesondere die Auftraggeber.


IT-Branche besonders betroffen

Scheinselbstständigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Auftraggeber einen Selbstständigen beschäftigt und es sich bei der Zusammenarbeit tatsächlich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

Das Problem: Oft sind sich Auftraggeber und -nehmer nicht darüber im Klaren, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Speziell in der IT-Branche ist dieses Problem weiterverbreitet. Hier gibt es besonders viele Freelancer, die projektbezogen für verschiedene Auftraggeber arbeiten.

Insgesamt stieg die Zahl der Fälle von Scheinselbstständigkeit von 2011 bis 2014 von 13.455 auf 14.805 Fälle. Die Zahl der Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sank dabei gleichzeitig von 34.500 auf 31.500.


Wann ist Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig?

Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind unter anderen:

  • Weisungsbindung des Auftragnehmers an den Auftraggeber
  • Vorgegebene Arbeitszeiten
  • Enge Einbindung in Prozesse und Infrastruktur des Auftraggebers
  • Pflicht zum Reporting gegenüber dem Auftraggeber

Sind diese Punkte erfüllt, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Problematisch ist, dass viele der genannten Punkte auch bei einer freien Zusammenarbeit von selbstständigen IT-Freelancern und Auftraggebern naturgemäß zutreffen. Das liegt an einigen branchenspezifischen Gegebenheiten. So sind speziell IT-Freelancer darauf angewiesen, die Infrastruktur, wie IT-Technik des Auftraggebers zu nutzen. Oder sind an dessen Arbeitszeiten gebunden, weil nur innerhalb dieser Zeiten wichtige Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Scheinselbstständigkeit vermeiden

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Auftraggeber und Auftragnehmer unter anderem besonderes Augenmerk auf eine genaue Vertragsgestaltung legen. Auf diese Weise lassen sich oft Unklarheiten und kritische Punkte von vornherein ausschließen. Zusätzlich sollten Betroffene im eigenen Interesse möglichst vor Beginn der Zusammenarbeit durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht. Die Entscheidung über Sozialversicherungspflicht der Clearingstelle gemäß § 7a SGB IV ist bindend für alle Zweige der Sozialversicherung. Durch eine frühzeitige Klärung lassen sich Unklarheiten bei der Form der Zusammenarbeit vermeiden und Sozialversicherungsbeiträge können korrekt abgeführt werden. Böse Überraschungen zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich so ebenfalls vermeiden.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.