• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | In Zweifelsfällen Statusfeststellungsverfahren beantragen

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Clearingstelle.de | In Zweifelsfällen Statusfeststellungsverfahren beantragenDie Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund legt verbindlich fest, ob eine bestimmte Person versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ist. Diese Festlegung findet im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren statt. Das Verfahren kann und sollte auch von jedem beantragt werden, der Zweifel am eigenen Sozialversicherungsstatus hat. Die Folgen eines ungeklärten Sozialversicherungsstatus können nämlich schwerwiegend sein.


Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Ein Statusfeststellungsverfahren ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Person durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren findet auf Grundlage von § 7a SGB IV statt und kann von jeder Person beantragt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat.

Neben der Durchführung auf Antrag gibt es auch noch die automatische Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens. Das sogenannte obligatorische Statusfeststellungsverfahren. Diese Form des Verfahrens findet statt, sobald ein Arbeitgeber eine DEÜV-Meldung für eine neues Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitnehmer vornimmt und es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder einen mitarbeitenden Familienangehörigen handelt.


Wann muss Statusfeststellungsverfahren beantragt werden?

Ein Statusfeststellungsverfahren muss immer dann beantragt werden, wenn Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen und:

  • Die betroffene Person nicht zum Personenkreis gehört, für den eine obligatorische Überprüfung stattfindet
  • Die betroffene Person zwar zum Personenkreis gehört, für den obligatorische Prüfung stattfindet, das Arbeitsverhältnis aber vor 2008 bzw. 2005 begonnen wurde

Gesellschafter-Geschäftsführer müssen demnach ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor 2005 begonnen hat. Für mitarbeitende Familienangehörige wurde eine automatische Überprüfung erst 2008 eingeführt.


Welche Konsequenzen hat ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus?

Ist der Sozialversicherungsstatus nicht eindeutig geklärt, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Versicherungsträger können Beiträge für mehrere Jahre nachfordern, wenn diese in der Annahme von Sozialversicherungsfreiheit nicht gezahlt wurden. Wurde hingegen Sozialversicherungspflicht angenommen, ohne dass diese bestanden hat, können trotz Beitragszahlungen im Bedarfsfall Leistungen verweigert werden. Mit einem Statusfeststellungsverfahren lassen sich derartige Konsequenzen frühzeitig vermeiden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.