• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

clearingstelle.de - 030 5 444 56 02

Clearingstelle | Honorarärzte sollten Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassen

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Honorarärzte sollten Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassenÄrzte gehören zu den freien Berufen, die in eigenen Kammern organisiert sind. Wie bei anderen freien Berufen auch verfügen die Ärzte über ein eigenes berufsständisches Versorgungswerk. Die Versorgungswerke erbringen verschiedene Leistungen insbesondere zur Altersvorsorge der in den Kammern organisierten Angehörigen der freien Berufe.


Voraussetzung für Altersvorsorge über Versorgungswerk: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherung

Damit Ärzte wie auch Angehörige anderer freier Berufe in einem Versorgungswerk für das Alter vorsorgen können, müssen sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das ist in den meisten Fällen abgesehen von etwas Papierkram kein größeres Problem. Immer öfter kommt es jedoch vor, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund Angehörige freier Berufe nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Besonders häufig kommt das bei Angehörigen der freien Berufe vor, die nicht selbstständig, sondern auf Angestelltenbasis arbeiten. In der jüngsten Vergangenheit unterstützte auch das Bundessozialgericht diese Entscheidung der Deutschten Rentenversicherung Bund durch ein entsprechendes Urteil. Darin wurde entschieden, dass Anwälte, die in einer Anwaltskanzlei angestellt sind, nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden.


Honorarärzte sollten sich mit Statusfeststellungsverfahren frühzeitig absichern

Auch wenn es sich dabei aus Expertensicht um ein berufsgruppenspezifisches Urteil handelt, sollten auch andere Berufsgruppen ihren Sozialversicherungsstatus zur Sicherheit verbindlich überprüfen lassen. Das betrifft insbesondere Honorarärzte, die ähnlich wie in dem genanten Beispiel die Anwälte nicht völlig selbstständig arbeiten.

Eine Prüfung des Sozialversicherungsstatus und damit auch die Klärung der Frage, ob gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht oder nicht, ist in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund möglich. Ein solches Verfahren kann gemäß § 7a SGB IV jede Person beantragen, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Der in dem Verfahren der Clearingstelle ermittelte SV-Status ist verbindlich.

Mit einer frühzeitigen verbindlichen Klärung des Sozialversicherungsstatus können Betroffene vermeiden, dass:

  • später SV-Beiträge nachgefordert werden
  • Sozialversicherungsträger ihre Leistungen im Bedarfsfall trotz Beitragszahlungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat.

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.