• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

clearingstelle.de - 030 5 444 56 02

Ehepartner und Familienangehörige anstellen – So geht es!

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Ehepartner anstellenWer als Unternehmer Ehe- oder Lebenspartner in seinem Unternehmen beschäftigen möchte, muss einige Dinge beachten. Die zuständigen Stellen prüfen genauer als bei anderen Angestellten. Immer wieder kommt es deshalb zu Problemen mit dem Sozialversicherungsstatus. In Zweifelsfällen sollten Betroffene daher den Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen.


Arbeitsvertrag abschließen

Einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, ist bei Arbeitsverhältnissen üblich. Das sollte auch für mitarbeitende Ehe- und Lebenspartner und Familienangehörige gelten. Im Vertrag sollten alle relevanten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis genau geregelt sein. Das gilt insbesondere für Arbeitszeiten, Ort und Art der Beschäftigung, Weisungsbindung etc.


Umfang der Vergütung

Eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, spielt der Umfang der Vergütung. Ist die Höhe der Bezahlung üblich und entspricht sie der gängigen Praxis, kann dies in Zweifelsfällen ein Indiz für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.


Vertragliche Verhältnisse sollten der Praxis entsprechen

Wichtig ist, dass die vertraglichen Verhältnisse den tatsächlich praktizierten Verhältnissen entsprechen. Ob die vertraglichen oder tatsächlich praktizierten Verhältnisse im Streitfall ausschlaggebend sind, lässt sich schwer sagen. In Rechtsstreitfällen waren beide Kriterien schon entscheidend. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten vertraglich festgelegte und praktizierte Verhältnisse möglichst exakt übereinstimmen.


In Zweifelsfällen Statusfeststellungsverfahren nutzen

Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Ehe- und Lebenspartnern sowie Familienangehörigen findet ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV statt. Es wird automatisch bei der Meldung zur Sozialversicherung eingeleitet. Im Verfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, welcher Status im Einzelfall vorliegt und legt ihn verbindlich fest.

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass diese Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht wie vorgeschrieben erfolgt. Auch Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor der Einführung der obligatorischen Statusfeststellung begründet wurden, sind häufig ungeklärt.

Betroffene sollten in Zweifelsfällen von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.