• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle Scheinselbständigkeit

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Mit einem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) bei der Clearingstelle lässt sich Scheinselbstständigkeit effektiv vermeiden. Innerhalb des Verfahrens wird verbindlich geprüft, ob ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Auf diese Weise ist es Auftragnehmern wie auch Auftragnehmern möglich, vom Beginn der Zusammenarbeit an Beiträge korrekt abzuführen und eine geeignete Form der Absicherung zu wählen. So lässt sich mithilfe der Clearingstelle Scheinselbstständigkeit gezielt vermeiden.

Wann ist jemand scheinselbstständig?

Scheinselbstständig ist eine Person immer dann, wenn sie eine Tätigkeit angeblich als selbstständiger Unternehmer ausübt und dementsprechend keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt, tatsächlich aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Unterscheidung, ob eine Tätigkeit tatsächlich oder nur zum Schein selbstständig ausgeübt wird, ist dabei nicht immer einfach. Deshalb ist eine verbindliche Prüfung der Verhältnisse durch die DRV-Clearingstelle wichtig, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Entscheidende Kriterien sind zum Beispiel, wenn trotz einer angeblich selbstständigen Tätigkeit für das Beschäftigungsverhältnis gelten:

  • Weisungsbindung
  • Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber
  • Keine freie Entscheidung über Arbeitszeit und -ort
  • Tätigkeit wurde zuvor beim gleichen Arbeitgeber in Form eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt
  • Tätigkeit wird im gleichen Unternehmen auch von fest angestellten Arbeitnehmern ausgeübt

Besonders häufig sind freie Mitarbeiter, Einzelunternehmer und Existenzgründer scheinselbstständig tätig – häufig gegen ihr Wissen und ohne Vorsatz. Damit es zu einer solchen Situation gar nicht erst kommt, sollten betroffene Personen mit einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle Scheinselbstständigkeit systematisch vermeiden.

Mit Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle Scheinselbstständigkeit vermeiden

Die Clearingstelle hilft, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, indem sie verbindlich prüft, ob in einem Einzelfall Sozialversicherungspflicht für ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Einen entsprechenden Antrag können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer stellen. Durch die verbindliche Festlegung für ein Beschäftigungsverhältnis durch die Clearingstelle kann Scheinselbstständigkeit rechtzeitig vermieden werden. Vorausgesetzt, Auftraggeber und -nehmer führen entsprechend dem Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens die Sozialversicherungsbeiträge korrekt ab.

Kommt es ohne eine Statusprüfung der Clearingstelle zu Scheinselbstständigkeit, müssen Auftraggeber sowie Auftragnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für den Beschäftigungszeitraum, maximal jedoch für vier Jahre, nachzahlen. Bei nachweislichem Vorsatz können die Beiträge auch für einen längeren Zeitraum nachgefordert werden. Damit es soweit nicht kommt, sollten Auftraggeber wie -nehmer im eigenen Interesse zu Beginn eines fraglichen Beschäftigungsverhältnisses mithilfe der Clearingstelle Scheinselbstständigkeit von vornherein ausschließen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.